Wire­card: Bun­des­re­gie­rung zieht Kon­se­quen­zen aus dem Skandal

Bundesministerium der Finanzen - BMF - Bundesbehörde - Schild - Gebäude - Berlin Foto: Bundesministerium der Finanzen (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat Kon­se­quen­zen aus dem Fall Wire­card gezo­gen. Das Kabi­nett beschloss ein Gesetz zur Stär­kung der Finanzmarktintegrität.

„Der Gesetz­ent­wurf ist ein ent­schei­den­der Schritt, um die Bilanz­kon­trol­le zu stär­ken, die Wirt­schafts­prü­fung zu refor­mie­ren und här­ter gegen kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten vor­zu­ge­hen”, sag­te Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz. Mit dem Gesetz sor­ge man dafür, dass auf Bilan­zen und die Testa­te von Wirt­schafts­prü­fern „mehr Ver­lass” sei. „Mit dem Gesetz wird das Ver­trau­en in den deut­schen Finanz­markt gestärkt.” Ziel sei es, die Refor­men noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode umzu­set­zen. Machen­schaf­ten wie bei Wire­card dürf­ten sich nicht wie­der­ho­len, so Scholz.

Das Finanz­markt­in­te­gri­täts­stär­kungs­ge­setz sieht unter ande­rem eine Ver­schär­fung des Bilanz­kon­troll­ver­fah­rens vor. Es soll grund­le­gend refor­miert wer­den und künf­tig stär­ker „staat­lich-hoheit­lich geprägt” sein. Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) soll mehr Kom­pe­ten­zen und Durch­griffs­rech­te gegen­über Unter­neh­men erhal­ten. Dazu zäh­len unter ande­rem Durch­su­chungs- und Beschlag­nah­me­rech­te. Für Anlass- und Ver­dachts­prü­fun­gen soll die Behör­de künf­tig unmit­tel­bar zustän­dig sein.

Zudem soll sie im Rah­men der Bilanz­kon­trol­le Aus­kunfts­rech­te gegen Drit­te, die Mög­lich­keit foren­si­scher Prü­fun­gen sowie das Recht erhal­ten, die Öffent­lich­keit frü­her als bis­her über ihr Vor­ge­hen bei der Bilanz­kon­trol­le zu infor­mie­ren. Eine pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­te Prüf­stel­le für Rech­nungs­le­gung sei künf­tig nur für Stich­pro­ben­prü­fun­gen von Ver­stö­ßen gegen Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten zustän­dig, so das Finanz­mi­nis­te­ri­um. In einem wei­te­ren Schritt soll die Unab­hän­gig­keit der Abschluss­prü­fer vom geprüf­ten Unter­neh­men gestärkt werden.

Auch für Kapi­tal­markt­un­ter­neh­men soll fort­an eine ver­pflich­ten­de exter­ne Prü­fer­ro­ta­ti­on nach zehn Jah­ren gel­ten. Zudem soll die Pflicht zur Tren­nung von Prü­fung und Bera­tung bei Unter­neh­men von öffent­li­chem Inter­es­se „wesent­lich aus­ge­wei­tet” wer­den. Auch im Bereich des Bilanz­straf­rechts und im Bereich des Bilanz­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts sol­len „not­wen­di­ge Anpas­sun­gen” vor­ge­nom­men wer­den, um Ver­stö­ße in Zukunft stren­ger ahn­den zu kön­nen. Des Wei­te­ren sol­len die inter­nen Kon­trol­len in den Unter­neh­men aus­ge­wei­tet werden.

Die Bafin soll unter­des­sen unmit­tel­ba­re Ein­griffs­be­fug­nis­se gegen­über Unter­neh­men erhal­ten, auf die wesent­li­che Berei­che wie zum Bei­spiel Bank- bzw. IT-Funk­tio­nen aus­ge­la­gert wer­den. Das soll ihr eine effek­ti­ve­re Auf­sicht ermög­li­chen. Der pri­va­te Han­del der Bafin-Beschäf­tig­ten in Finanz­in­stru­men­ten soll weit­ge­hend begrenzt wer­den. Geschäfts­mo­del­le, bei denen eine Anla­ge in Edel­me­tal­len und am Ende der Lauf­zeit eine Aus­keh­rung mit Ver­zin­sung erfolgt, soll künf­tig als Ver­mö­gens­an­la­ge ein­ge­stuft wer­den und damit der Pro­spekt­pflicht unterfallen.

Die Befug­nis­se der Bör­sen bei der Sank­tio­nie­rung von Ver­stö­ßen sol­len dem Ent­wurf zufol­ge gesetz­lich flan­kiert wer­den. Damit wol­le man Sank­tio­nen „trans­pa­ren­ter und wirk­sa­mer” machen, so die Bun­des­re­gie­rung. In einem letz­ten Punkt soll die Zen­tral­stel­le für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen zukünf­tig erwei­ter­te Befug­nis­se erhalten.

Der Ent­wurf des Geset­zes zur Stär­kung der Finanz­markt­in­te­gri­tät ist eine von meh­re­ren Maß­nah­men, die am Mitt­woch vom Bun­des­ka­bi­nett auf den Weg gebracht wur­den. So beschlos­sen die Minis­ter unter ande­rem auch den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­füh­rung von elek­tro­ni­schen Wert­pa­pie­ren. Damit trei­be man die Digi­ta­li­sie­rung des Finanz­plat­zes Deutsch­land vor­an, so Scholz. Zudem stand der Ent­wurf für ein „IT-Sicher­heits­ge­setz 2.0” auf der Tagesordnung.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.