Aachen: 16-Jäh­ri­ger führt Dolch und Betäu­bungs­mit­tel bei sich

Grenzpfosten - Grenze - Schwarz - Rot - Gold - Brücke - Bäume - Deutschland Foto: Sicht auf einen Grenzpfosten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­po­li­zei am ehe­ma­li­gen Grenz­über­gang einen 16-jäh­ri­gen Gui­neer mit Betäu­bungs­mit­teln und eines Dol­ches vor­läu­fig festgenommen.

Bei der Kon­trol­le bedien­te er sich miss­bräuch­lich eines por­tu­gie­si­schen Per­so­nal­aus­wei­ses, der nicht für sei­ne Per­son aus­ge­stellt war. Bei sei­ner Durch­su­chung wur­den in einer Umhän­ge­ta­sche gerin­ge Men­gen an Mari­hua­na und eine Kran­ken­kas­sen­kar­te einer ande­ren Per­son auf­ge­fun­den und beschlag­nahmt. In einer Geld­bör­se befand sich sein bel­gi­scher Auf­ent­halts­ti­tel mit sei­nen recht­mä­ßi­gen Per­so­na­li­en. Den sicher­ge­stell­ten por­tu­gie­si­schen Per­so­nal­aus­weis einer ande­ren Per­son zeig­te er den Beam­ten bei der Ein­rei­se vor, um über einen feh­len­den Rei­se­pass hin­weg zu täu­schen. Bei dem sicher­ge­stell­ten Dolch han­del­te es sich um einen mit einer beid­sei­tig geschlif­fe­nen Klin­ge in einer Län­ge von über 20 Zentimeter.

Gegen den 16-Jäh­ri­gen wur­de eine Straf­an­zei­ge wegen des Aus­weis­miss­brau­ches, des uner­laub­ten Waf­fen­be­sit­zes und des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz erstat­tet. Der Vor­gang wur­de zustän­dig­keits­hal­ber an die Zoll­fahn­dung Aachen über­ge­ben. Die Ermitt­lun­gen kon­zen­trie­ren sich jetzt auf die Rück­ga­be des vor­ge­leg­ten por­tu­gie­si­schen Per­so­nal­aus­wei­ses und der Kran­ken­kas­sen­kar­te an die recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer. Die Mit­füh­rung des Dol­ches als Waf­fe, unter Ein­fuhr des Mari­hua­nas, wirkt sich in der Regel als straf­ver­schär­fend im Rah­men des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz aus.

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