Aachen: Beam­te voll­stre­cken Haft­be­fehl und stel­len Rausch­gift sicher

Aachen Hauptbahnhof - Empfangsgebäude - Aachen-Mitte Foto: Sicht auf den Aachener Hauptbahnhof Empfangsgebäude (Aachen-Mitte)

Beam­te der Bun­des­po­li­zei nah­men vor Jah­res­frist einen 36-jäh­ri­gen Nie­der­län­der am Haupt­bahn­hof Aachen fest.

Beam­ten der Bun­des­po­li­zei fiel der Mann wäh­rend der Strei­fen­tä­tig­keit im Haupt­bahn­hof Aachen auf. Bei der Über­prü­fung stell­te die Strei­fe fest, dass der 36-Jäh­ri­ge von der Staats­an­walt­schaft Aachen wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr zur Straf­voll­stre­ckung aus­ge­schrie­ben war. Dem­nach muss­te er eine Geld­stra­fe von cir­ca 2.150 Euro entrichten.

Zur Klä­rung des Sach­ver­hal­tes wur­de er auf die Dienst­stel­le am Haupt­bahn­hof Aachen ver­bracht. Bei der Durch­su­chung der Per­son staun­ten die Bun­des­po­li­zis­ten nicht schlecht. Fand man doch neben einer gerin­gen Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auch noch 21 Schlaf­ta­blet­ten, 19 Ecsta­sy-Tablet­ten und ein Ein­hand­mes­ser. Die­se Sachen beschlag­nahm­ten die Beam­ten und brach­ten es ent­spre­chend zur Anzeige.

Da er den gefor­der­ten Geld­be­trag nicht auf­brin­gen konn­te, führ­te man ihn dem Poli­zei­ge­wahr­sam des Poli­zei­prä­si­di­ums Aachen zu. Die­se über­führ­te den Nie­der­län­der am Fol­ge­tag in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Aachen. Hier darf er nun ersatz­wei­se eine 75-tägi­ge Ersatz­frei­heits­stra­fe verbüßen.

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