Bonn: Mas­ken­pflicht auf der Stra­ße wird gut angenommen

Straßenbahn - Tunnel - Haltestelle - Personen - Mundschutz - Maske - Öffentlichkeit Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die seit Sams­tag auf­grund stei­gen­der Coro­na-Infek­tio­nen gel­ten­de Mas­ken­pflicht in den Fuß­gän­ger­zo­nen und Haupt­ein­kaufs­stra­ßen in Bonn wird gut angenommen.

Ers­te Kon­trol­len des Stadt­ord­nungs­diens­tes haben erge­ben, dass sich die über­wie­gen­de Mehr­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­nünf­tig ver­hal­ten und die Mas­ken­pflicht in den Fuß­gän­ger­zo­nen und Ein­kaufs­stra­ßen beach­ten. Wenn Mas­ken fehl­ten, lag es zumeist dar­an, dass von der seit Sams­tag gel­ten­den Mas­ken­pflicht noch nicht alle Pas­san­ten Kennt­nis erlangt hat­ten. In die­sen Fäl­len wies der Stadt­ord­nungs­dienst dar­auf hin, dass Mund-Nase-Bede­ckung getra­gen wer­den muss. Auch in den kom­men­den Tagen wird die Mas­ken­pflicht stich­pro­ben­ar­tig kon­trol­liert. Wer dage­gen ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von 50 Euro rechnen.

In den betrof­fe­nen Berei­chen wei­sen meh­re­re hun­dert Pla­ka­te auf die Mas­ken­pflicht hin. Dar­über hin­aus wird ab Diens­tag, 20. Okto­ber, mit einer Fahr­rad­ak­ti­on auf das Tra­gen der All­tags­mas­ken und das Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stands von 1,5 Metern auf­merk­sam gemacht. Zwei Fahr­rä­der mit ent­spre­chen­den groß­for­ma­ti­gen Pla­ka­ten wer­den eine Woche lang u.a. in den Fuß­gän­ger­zo­nen und Ein­kaufs­stra­ßen unter­wegs sein.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.