Bonn verlängert die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in den Fußgängerzonen sowie den Haupteinkaufsstraßen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat sie am Donnerstag, dem 28. Januar 2021 veröffentlicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern oder einer anderen Abdeckung aus Stoff) gilt am Hauptbahnhof, am Bertha-von-Suttner-Platz und am Konrad-Adenauer-Platz von 07:00 bis 22:00 Uhr. In allen übrigen Bereichen müssen die Alltagsmasken zwischen 10:00 und 20:00 Uhr getragen werden.
Beim Einkaufen, beim Arztbesuch, in Bussen und Bahnen und an Haltestellen muss aber eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske wie KN95/N95) getragen werden.
Darüber hinaus verlängert die Stadt mit der Allgemeinverfügung die Regelungen zur automatischen Quarantäne für Personen, die erfahren, dass sie mit einem positiv getesteten Menschen in Kontakt waren.