Bonn: Stadt ver­län­gert Mas­ken­pflicht in Einkaufsstraßen

Gesichtsmaske tragen - Hinweis - Boden - Einkaufsstraße - Wiesdorfer Platz - Leverkusen Foto: "Gesichtsmaske tragen"-Hinweis am Wiesdorfer Platz (Leverkusen)

Bonn ver­län­gert die Pflicht zum Tra­gen einer All­tags­mas­ke in den Fuß­gän­ger­zo­nen sowie den Haupteinkaufsstraßen.

Eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung hat sie am Don­ners­tag, dem 28. Janu­ar 2021 ver­öf­fent­licht. Die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung (ein­schließ­lich Schals, Tüchern oder einer ande­ren Abde­ckung aus Stoff) gilt am Haupt­bahn­hof, am Ber­tha-von-Sutt­ner-Platz und am Kon­rad-Ade­nau­er-Platz von 07:00 bis 22:00 Uhr. In allen übri­gen Berei­chen müs­sen die All­tags­mas­ken zwi­schen 10:00 und 20:00 Uhr getra­gen werden.

Beim Ein­kau­fen, beim Arzt­be­such, in Bus­sen und Bah­nen und an Hal­te­stel­len muss aber eine medi­zi­ni­sche Mas­ke (OP-Mas­ke, FFP2-Mas­ke oder ver­gleich­ba­re Mas­ke wie KN95/N95) getra­gen werden.

Dar­über hin­aus ver­län­gert die Stadt mit der All­ge­mein­ver­fü­gung die Rege­lun­gen zur auto­ma­ti­schen Qua­ran­tä­ne für Per­so­nen, die erfah­ren, dass sie mit einem posi­tiv getes­te­ten Men­schen in Kon­takt waren.

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