Am Montag wurde eine 33-jährige rumänische Staatsangehörige, kommend aus Birmingham, zur Einreise bei der Bundespolizei vorstellig.
Die Beamten stellten nach Vorlage ihrer Reisedokumente fest, dass gegen sie ein Untersuchungshaftbefehl durch die STA Duisburg vorliegt. Die Frau soll 2014 für ihre sechs Kinder unter Angabe einer falschen Wohnanschrift den Kindergeldanspruch bei der Familienkasse Duisburg beantragt und zu Unrecht Kindergeld in Höhe von 8.421 Euro bezogen haben.
Anfang 2015 soll sie wiederrum – auch unter Vorlage einer gefälschten Meldebescheinigung – nochmals das Kindergeld für ihre Kinder beantragt haben. Bei einem behördlichen Abgleich der Meldedaten wurde im Jahr 2017 festgestellt, dass die Frau zu keinem Zeitpunkt einen festen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben soll.
Die Einstellung der Kindergeldzahlung wurde umgehend veranlasst und die 33-jährige wurde zur Rückzahlung von 44.412,- Euro aufgefordert. Da Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse der Verdacht der Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung besteht und die Person mehrmals untergetaucht ist, wurde aufgrund Fluchtgefahr, die Untersuchungshaft der Beschuldigten durch das Amtsgericht Duisburg angeordnet. Die Frau wurde den Justizbehörden zur weiteren Veranlassung zugeführt.