Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei nimmt Steu­er­be­trü­ge­rin aus Bir­ming­ham fest

Bundespolizei Köln - Reisende - Menschen - Bahnsteig - Köln Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten beraten Reisende am Bahnsteig (Köln Hauptbahnhof), Urheber: Bundespolizei Köln

Am Mon­tag wur­de eine 33-jäh­ri­ge rumä­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, kom­mend aus Bir­ming­ham, zur Ein­rei­se bei der Bun­des­po­li­zei vorstellig.

Die Beam­ten stell­ten nach Vor­la­ge ihrer Rei­se­do­ku­men­te fest, dass gegen sie ein Unter­su­chungs­haft­be­fehl durch die STA Duis­burg vor­liegt. Die Frau soll 2014 für ihre sechs Kin­der unter Anga­be einer fal­schen Wohn­an­schrift den Kin­der­geld­an­spruch bei der Fami­li­en­kas­se Duis­burg bean­tragt und zu Unrecht Kin­der­geld in Höhe von 8.421 Euro bezo­gen haben.

Anfang 2015 soll sie wie­der­rum – auch unter Vor­la­ge einer gefälsch­ten Mel­de­be­schei­ni­gung – noch­mals das Kin­der­geld für ihre Kin­der bean­tragt haben. Bei einem behörd­li­chen Abgleich der Mel­de­da­ten wur­de im Jahr 2017 fest­ge­stellt, dass die Frau zu kei­nem Zeit­punkt einen fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land gehabt haben soll.

Die Ein­stel­lung der Kin­der­geld­zah­lung wur­de umge­hend ver­an­lasst und die 33-jäh­ri­ge wur­de zur Rück­zah­lung von 44.412,- Euro auf­ge­for­dert. Da Auf­grund der bis­he­ri­gen Ermitt­lungs­er­geb­nis­se der Ver­dacht der Steu­er­hin­ter­zie­hung und Urkun­den­fäl­schung besteht und die Per­son mehr­mals unter­ge­taucht ist, wur­de auf­grund Flucht­ge­fahr, die Unter­su­chungs­haft der Beschul­dig­ten durch das Amts­ge­richt Duis­burg ange­ord­net. Die Frau wur­de den Jus­tiz­be­hör­den zur wei­te­ren Ver­an­las­sung zugeführt.

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