Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei zieht 6.000 Euro Geld­stra­fe am Flug­ha­fen ein

Flugzeug - Flughafen - Düsseldorf - Airport - DUS - Landebahn Foto: Sicht auf ein Flugzeug am Düsseldorfer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le ver­schie­de­ner Flü­ge wur­den am Wochen­en­de durch die Bun­des­po­li­zei meh­re­re Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren.

Auf­grund diver­ser Delik­te wur­den die Betrof­fe­nen ins­ge­samt zu einer Geld­stra­fe von 6.134,62 Euro ver­ur­teilt, die bei der Bun­des­po­li­zei begli­chen wurden.

Ein 35-Jäh­ri­ger wur­de bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Pris­ti­na fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Koblenz den Mann zur Fest­nah­me wegen Urkun­den­fäl­schung aus­ge­schrie­ben hat­te. Der koso­va­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Frei­heits­stra­fe von 40 Tagen umge­hen, indem er die Geld­stra­fe in Höhe von 889,80 Euro beglich.

Des Wei­te­ren wur­de eine 25-Jäh­ri­ge im Rah­men der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Edin­burgh kon­trol­liert. Dabei wur­de der Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Essen wegen Dieb­stahls fest­ge­stellt. Die chi­ne­si­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Frei­heits­stra­fe von 40 Tagen eben­falls umge­hen, da sie die Geld­stra­fe in Höhe von 332,- Euro bei der Bun­des­po­li­zei ein­zahl­te. Anschlie­ßend konn­te die jun­ge Frau ihren Flug nach Schott­land antreten.

Außer­dem konn­te ein 37-jäh­ri­ger Deut­scher fest­ge­stellt wer­den, der von der Staats­an­walt­schaft Kre­feld zur Fest­nah­me wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis aus­ge­schrie­ben war. Auf­grund Zah­lung der Geld­stra­fe in Höhe von 1.527,22 Euro konn­te der Mann sei­ne Heim­rei­se nach Lan­gen­feld fort­set­zen und muss­te nicht für 37 Tage in die JVA.

Bei der Ein­rei­se­kon­trol­le eines Flu­ges aus Sam­sun wur­de eine 28-Jäh­ri­ge kon­trol­liert. Die Staats­an­walt­schaft Bie­le­feld hat­te die pol­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wegen Com­pu­ter­be­tru­ges zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben. Die jun­ge Frau konn­te die Geld­stra­fe in Höhe von 900 Euro zunächst nicht auf­brin­gen. Des­halb kon­tak­tier­te sie ihre Mut­ter, um die Sum­me auf­trei­ben zu kön­nen und somit nicht in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zu müs­sen. Dank der Mut­ter gelang ihr dies, wel­che die Geld­stra­fe bei einer Poli­zei­wa­che in Her­ford ein­zahl­te. Dadurch konn­te die Frau die Ersatz­frei­heits­stra­fe von 90 Tagen doch noch umgehen.

Eben­falls bei der Ein­rei­se­kon­trol­le wur­de eine 42-Jäh­ri­ge fest­ge­nom­men, da die Frau von der Staats­an­walt­schaft Mün­chen mit einem Haft­be­fehl gesucht wur­de. Die bul­ga­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Voll­stre­ckung der Frei­heits­stra­fe wegen Aus­übung der ver­bo­te­nen Pro­sti­tu­ti­on von 72 Tagen ver­hin­dern, da ein Bekann­ter die gefor­der­te Geld­stra­fe in Höhe von 1.873,50 Euro bei einer Poli­zei­wa­che in Augs­burg beglich.

Bei der Ein­rei­se­kon­trol­le nach Madrid wur­de eine 46-Jäh­ri­ge fest­ge­stellt, die von der Staats­an­walt­schaft Müns­ter wegen Urkun­den­fäl­schung zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Die Deut­sche konn­te die Ersatz­frei­heits­stra­fe von 26 Tagen umge­hen, da sie die Geld­stra­fe in Höhe von 612 Euro bezahlte.

Bei einem bul­ga­ri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen aus Sofia kom­mend wur­de ein Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart fest­ge­stellt. Der Mann wur­de im Sep­tem­ber 2019 zu einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von 90 Tagen wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt. Der Ver­ur­teil­te konn­te die Geld­stra­fe in Höhe von 1.012 Euro nicht auf­trei­ben und wur­de nach sei­ner Fest­nah­me in die JVA eingeliefert.

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