Die Landesregierung will gegen sexuellen Kindesmissbrauch umfassende Verschärfungen im Strafrecht erreichen.
Ein 65-seitiger Gesetzesentwurf für die Sitzung des Bundesrates am 03. Juli 2020, über den die „Welt” (Donnerstagsausgabe) berichtet, sieht mehrere Änderungen vor. Ein wesentlicher Punkt ist die Anhebung der Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr bei sexuellem Missbrauch von Kindern gemäß Paragraf 176 Strafgesetzbuch. Dadurch würde dieses Delikt nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen geahndet. Gleiches solle bereits für den Besitz und das Verbreiten von Missbrauchsabbildungen gelten.
Nordrhein-Westfalen verspricht sich davon eine größere abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter, weil dann Bewährungsstrafen und Einstellungen gegen Geldauflagen verhindert würden. Es dürfe „grundsätzlich keine Bewährungsstrafe geben, wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt”, sagte Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp (FDP).
Zudem müsse der Besitz von Kinderpornografie härter bestraft werden. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern die Beteiligung an der Zerstörung von Leben.” Opfer seien oftmals für immer traumatisiert. Laut Entwurf gehe es darum, „Schutzlücken” zu schließen.
Durch die Missbrauchskomplexe Lügde, Bergisch Gladbach und Münster werde deutlich, „welche Dimensionen Kindesmissbrauch hat und wie verbreitet er offenbar in unserer Gesellschaft ist”. 2019 habe allein die Polizei in NRW 2.805 Missbrauchsfälle registriert, ein Anstieg um 15,8 Prozent im Vergleich zu 2018. Zudem will die Landesregierung auch gegen die Vernetzung von Tätern im Internet vorgehen. „Diese Verbreitungs‑, Vernetzungs- und Austauschfunktion moderner Mediendienste hat mindestens als Reflex vielfach zur Folge, dass in einschlägigen Täterkreisen ein steter „Bedarf” an neuen Opfern entstanden ist, der mitunter entschlussfördernd im Hinblick auf künftige Taten wirken kann”, heißt es im Gesetzentwurf.
Solches Bildmaterial diene als „Einstiegsdroge in eine andere Welt”, in welcher der Konsum der Abnehmer permanent steige und die Begehung von Straftaten an Kindern fördere. „Sobald solches Material auch noch gegen Bezahlung angeboten wird, verlangen die Kunden darüber hinaus beständig neues und aktuelles Material.” Durch diese Form der „widerwärtigen” Industrie werde weiteren Kindesmissbräuchen Tür und Tor geöffnet. Deshalb will NRW, dass die Mindeststrafe für die Verbreitung, Herstellung und den Besitz von Missbrauchsdarstellungen auf ein Jahr angehoben wird. Dies solle auch für Fälle gelten, „in denen der Täter gewerbs- oder bandenmäßig handelt oder sich willentlich einer Gruppe in den sozialen Netzwerken anschließt, um Darstellungen des Missbrauchs von Kindern zu erhalten”.