Düs­sel­dorf: Poli­zei zieht über 5.000 Euro Geld­stra­fe am Flug­ha­fen ein

Flugzeug - Boarding - Flughafen Düsseldorf Foto: Sicht auf eine Flugmaschine mit aktivem Boarding am Düsseldofer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le ver­schie­de­ner Flü­ge wur­den am Wochen­en­de durch die Bun­des­po­li­zei meh­re­re Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren.

Auf­grund diver­ser Delik­te wur­den die Betrof­fe­nen ins­ge­samt zu einer Geld­stra­fe von 5.428,48 Euro ver­ur­teilt, die bei der Bun­des­po­li­zei begli­chen wurden.

Ein­rei­se­kon­trol­le aus Istanbul:

Ein 41-Jäh­ri­ger wur­de bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Istan­bul fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Essen den Mann zur Fest­nah­me wegen fal­scher Ver­si­che­rung an Eides Statt aus­ge­schrie­ben hat­te. Der Deut­sche konn­te die Frei­heits­stra­fe von 27 Tagen umge­hen, indem er die Geld­stra­fe in Höhe von 270 Euro beglich.

Aus­rei­se­kon­trol­le nach Dubai:

Des Wei­te­ren wur­de ein 45-Jäh­ri­ger im Rah­men der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Dubai kon­trol­liert. Dabei wur­de der Unter­su­chungs­haft­be­fehl des Amts­ge­richts Frank­furt wegen Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln fest­ge­stellt. Der nie­der­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge soll bereits im August 2017 bei sei­ner Ein­rei­se aus Nai­ro­bi 57 kg Khat in sei­nem Rei­se­ge­päck mit sich geführt haben. Da er der Haupt­ver­hand­lung im April 2018 unent­schul­digt fern­ge­blie­ben war, wur­de die U‑Haft ange­ord­net. Der Gesuch­te wur­de dem Haft­rich­ter vor­ge­führt und anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

All­ge­mei­ne Kon­trol­le am Flughafen:

Außer­dem konn­te eine 35-jäh­ri­ge Deut­sche fest­ge­stellt wer­den, die von der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart zur Fest­nah­me wegen Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr aus­ge­schrie­ben war. Die jun­ge Frau konn­te die Geld­stra­fe in Höhe von 2.114,98 Euro zunächst nicht auf­brin­gen. Des­halb kon­tak­tier­te sie ihre Mut­ter, um die Sum­me auf­trei­ben zu kön­nen und somit nicht in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zu müs­sen. Dank der Mut­ter gelang ihr dies, da die Geld­stra­fe bei einer Poli­zei­wa­che in Ess­lin­gen ein­ge­zahlt wur­de. Dadurch konn­te die Frau die Ersatz­frei­heits­stra­fe von 45 Tagen doch noch umgehen.

Aus­rei­se­kon­trol­le nach Istanbul:

Eben­falls wur­de bei einem Flug nach Istan­bul ein 42-Jäh­ri­ger fest­ge­nom­men, da er von der Staats­an­walt­schaft Duis­burg mit einem Haft­be­fehl gesucht wur­de. Der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Voll­stre­ckung der Frei­heits­stra­fe auf­grund Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis von 39 Tagen ver­hin­dern und zahl­te die gefor­der­te Geld­stra­fe in Höhe von 1.170 Euro bei der Bundespolizei.

Aus­rei­se­kon­trol­le nach Madrid:

Bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Madrid wur­de ein 29-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, da er von der Staats­an­walt­schaft Osna­brück wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Der Mann wur­de bereits im Juni 2018 zu einer Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten ver­ur­teilt. Der Ver­ur­teil­te hat­te bis zum 16. Sep­tem­ber Zeit die Haft anzu­tre­ten. Da er dies jedoch nicht tat, wur­de er per Haft­be­fehl gesucht. Nach sei­ner Fest­nah­me wur­de der koso­va­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge in die JVA eingeliefert.

Ein­rei­se­kon­trol­le aus Basel:

Des Wei­te­ren wur­de ein 48-Jäh­ri­ger im Rah­men der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Basel kon­trol­liert. Dabei wur­de der Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Amberg wegen Urkun­den­fäl­schung fest­ge­stellt. Der rus­si­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Rest­frei­heits­stra­fe von 120 Tagen umge­hen, da er die Geld­stra­fe in Höhe von 1.873,50 Euro beglich.

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