Ker­pen: Mit Haft­be­feh­len gesuch­ter Mann stellt sich unfrei­wil­lig selbst

Autobahn - Straße - Bäume - Autos - Wiese - Schilder - LKW Foto: Sicht auf eine Autobahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein mit Haft­be­feh­len gesuch­ter Mann hat sich am Mon­tag­abend unfrei­wil­lig selbst gestellt. Auto­bahn­po­li­zis­ten fiel auf der A4 ein Renault auf, der trotz guter Sicht mit ein­ge­schal­te­ter Nebel­schluss­leuch­te unter­wegs war.

Die Beam­ten stell­ten bei der anschlie­ßen­den Per­so­na­li­en­über­prü­fung fest, dass die Staats­an­walt­schaft Köln den 25-Jäh­ri­gen bereits mit drei Haft­be­feh­len wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Dieb­stahl und Schwarz­fah­ren such­te. Zudem besitzt er kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis. Der Renault-Fah­rer soll noch heu­te einem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.

Laut eige­nen Anga­ben beab­sich­tig­te der Gesuch­te ursprüng­lich gegen 20:00 Uhr mit dem Renault von Bel­gi­en nach Köln zu fah­ren. Bei der Über­prü­fung des Wagens stell­ten die Poli­zis­ten neben den offe­nen Haft­be­feh­len zudem fest, dass an dem Auto fal­sche Kenn­zei­chen ange­bracht sowie im Innen­raum zwei wei­te­re gestoh­le­ne Köl­ner Kenn­zei­chen ver­steckt waren.

Da der Bel­gi­er auch zur Her­kunft des Fahr­zeugs kei­ne glaub­haf­ten Anga­ben machen konn­te, stel­len die Uni­for­mier­ten den Wagen sicher. Den Beschul­dig­ten, der kei­nen fes­ten Wohn­sitz hat, nah­men die Beam­ten fest. Er muss sich nun in einem Ver­fah­ren wegen Urkun­den­fäl­schung, Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und einer Straf­tat gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz verantworten.

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