Für die Bundestagswahl in den Wahllokalen und im Briefwahlzentrum werden wieder rund 8.000 Wahlhelfende gesucht.
Dazu startet die Stadt Köln eine Werbekampagne. Im Internet sind alle Informationen, auch über das sogenannte Erfrischungsgeld zu finden und man kann sich direkt für das Ehrenamt anmelden.
Gewählt werden die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Bei der Bundestagswahl handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro Wahlberechtigtem. Erststimme für den Wahlkreiskandidat und Zweitstimme für die Landesliste (Partei).
Unter den 733.266 Wahlberechtigten sind 33.870 Erstwähler. 32 Wähler feiern am Wahltag ihren 18. Geburtstag. Der älteste Wahlberechtigte ist 107 Jahre alt. Entscheidend für die Wahlteilnahme ist der Eintrag im (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 15. August 2021 (42 Tage vor der Wahl). In das Wählerverzeichnis kann in der Zeit von 6. bis 10. September 2021 Einsicht genommen werden. Es liegt dann im Wahlamt (Stadt Köln, Bürgerdienste, Dillenburger Str. 68–70, 51105 Köln) aus.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 21. August 2021 bis spätestens 5. September 2021 zugestellt. Wahlberechtigte, die in dieser Zeit keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Telefonnummer 0221/221–34567 zu wenden.
Geplant ist der Einsatz von 8.000 Wahlhelfenden. Dabei ist die Besetzung des Gremiums der sogenannten Wahlvorstände mit bis zu acht ehrenamtlichen Mitgliedern (sogenannte Wahlhelfende) vorgesehen. Sie müssen selbst wahlberechtigt sein und sollen nach Möglichkeit aus dem Kreis der wahlberechtigten Kölner berufen werden.
Ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten (wie zur Kommunalwahl 2020) als Wahlvorstehende und Schriftführende in den Urnenstimmbezirken ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten Wahlvorstehende und Schriftführende 60 Euro. Beisitzende erhalten jeweils 50 Euro.