Köln: Bun­des­po­li­zei nimmt fran­zö­si­sche Trick­be­trü­ge­rin fest

Köln Domplatte - Hauptbahnhof - Bundespolizistin - Köln-Innenstadt Foto: Bundespolizistin auf der Kölner Domplatte (Köln-Innenstadt)

Die 26-jäh­ri­ge Fran­zö­sin kam am gest­ri­gen Tag aus Bir­ming­ham und mel­de­te sich zur grenz­po­li­zei­li­chen Einreisekontrolle.

Die Bun­des­po­li­zei­be­am­ten stell­ten fest, dass die Rei­sen­de mit einem Unter­su­chungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Bochum zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Die Staats­an­walt­schaft wirft der fran­zö­si­schen Staats­bür­ge­rin vor, als Mit­glied einer Ban­de seit 2015 in meh­re­ren Fäl­len Woh­nungs­ein­brü­che in Wit­ten, Bochum und Solin­gen ver­übt zu haben, um in Besitz von Wert­ge­gen­stän­den zu gelangen.

Wei­ter­hin wird sie beschul­digt, im Sep­tem­ber 2016 in der Wit­te­ner Innen­stadt mit wei­te­ren Mit­tä­tern das Ver­trau­en eines Roll­stuhl­fah­rers erschli­chen zu haben, um in sei­ne Woh­nung zu gelan­gen. Die­ses aus dem allei­ni­gen Grund, Bar­geld zu ent­wen­den. Wäh­rend ein Mit­tä­ter den geschä­dig­ten Roll­stuhl­fah­rer in ein Gespräch ver­wi­ckel­te, durch­such­ten wei­te­re Ban­den­mit­glie­der die Woh­nung nach Bar­geld (Trick­dieb­stahl). Mit 80 Euro Bar­geld ver­ließ die Die­bes­ban­de die Wohnung.

Die Beschul­dig­te Fran­zö­sin – die auch unter ver­schie­de­nen Ali­as­na­men poli­zei­lich bekannt ist – hat jetzt eine Frei­heits­stra­fe zu erwar­ten. Sie wur­de in die JVA eingeliefert.

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