Köln: Ergeb­nis­se aus der aktu­el­len Mobi­li­täts­er­he­bung vorgestellt

Fahrradstraße - Friesenwall - Eröffnung - Henriette Reker - Köln-Altstadt-Nord Foto: Henriette Reker eröffnet symbolisch die Friesenwall-Fahrradstraße (Köln-Altstadt), Urheber: Stadt Köln

Die Stadt Köln hat 2022 eine reprä­sen­ta­ti­ve Mobi­li­täts­um­fra­ge zum all­täg­li­chen Ver­kehrs­ver­hal­ten der Köl­ner Bevöl­ke­rung durchgeführt.

Ins­ge­samt haben mehr als 6.000 Haus­hal­te bezie­hungs­wei­se über 11.000 Köl­ner in einem Zeit­raum von ins­ge­samt vier Wochen im Okto­ber und Novem­ber 2022 Aus­kunft über ihr Mobi­li­täts­ver­hal­ten gege­ben und mehr als 36.000 Wege protokolliert.

Die nun vor­lie­gen­den zen­tra­len Ergeb­nis­se der Erhe­bung bestä­ti­gen, dass die Mobi­li­täts­wen­de in Köln wei­ter an Fahrt gewinnt: Inzwi­schen nut­zen die Köl­ner das Auto noch für jeden vier­ten Weg (25 Pro­zent). Dies ist erneut ein deut­li­cher Rück­gang gegen­über der letz­ten reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung des Ver­kehrs­ver­hal­tens der Köl­ner Bevöl­ke­rung aus dem Jahr 2017. Damals wur­den noch 35 Pro­zent aller Wege mit dem Auto zurück­ge­legt. Im Jahr 2006 waren es sogar noch 43 Pro­zent und damit fast jeder zwei­te Weg.

Gro­ßer Gewin­ner ist die akti­ve Mobi­li­tät. Wäh­rend der Fuß­ver­kehr um 7 Pro­zent-Punk­te auf 33 Pro­zent zuge­legt hat, nahm der Anteil des Rad­ver­kehrs eben­falls um 7 Pro­zent-Punk­te auf jetzt 25 Pro­zent zu. Damit wird das Fahr­rad inzwi­schen genau­so häu­fig genutzt, wie das Auto. Erst­mals kann auch der Anteil von Pedelecs und E‑Bikes kon­kret bezif­fert wer­den. Die­ser liegt bei 4 Pro­zent. 2022 besa­ßen bereits 16 Pro­zent aller Haus­hal­te ein Pedelec oder E‑Bike. Dem­entspre­chend ent­fal­len auf das kon­ven­tio­nel­le Fahr­rad 21 Prozent.

Der Anteil des Öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehrs (ÖV) ist eben­falls zurück­ge­gan­gen. Wäh­rend 2017 21 Pro­zent aller Wege mit dem ÖV zurück­ge­legt wur­den, ist die­ser Anteil um 4 Pro­zent-Punk­te auf 17 Pro­zent in 2022 gesun­ken. Hier­zu muss aller­dings ange­merkt wer­den, dass zum Zeit­punkt der Erhe­bung (Oktober/November 2022) immer noch die pan­de­mie­be­dingt ein­ge­führ­te Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Mas­ke im ÖV bestand. Vie­le ehe­ma­li­ge Bus- und Bahn­fah­ren­de ver­spür­ten auch wei­ter­hin Unbe­ha­gen beim Zusam­men­tref­fen mit ande­ren Men­schen in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln. Mit dem Ende der Pan­de­mie und der aktu­el­len Ein­füh­rung des Deutsch­land­ti­ckets ist zu erwar­ten, dass nichtnur vor­ma­li­ge Bestands­kun­den wie­der für den ÖV zurück­ge­won­nen, son­dern auch neue Kun­den­krei­se erschlos­sen wer­den können.

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