Die städtische Finanzierung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln ist für zwei weitere Jahre sichergestellt.
Der Rat hat gestern die notwendigen Mittel bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt. Vor dem Hintergrund seit 2016 rückläufiger Zahlen von in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten sowie einer Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in Köln insgesamt geht die Stadt Köln davon aus, dass es tendenziell auch zu weniger Beschwerden und einer geringeren Inanspruchnahme der Ombudsstelle kommen wird. Aus den genannten Gründen ist mit dem heutigen Beschluss des Rates der Umfang der Zuschussgewährung durch die Stadt Köln an den Träger der Ombudsstelle, den Kölner Flüchtlingsrat e.V., angepasst worden. Als Projektträger erhält der Kölner Flüchtlingsrat e.V., der bereits im Vorfeld über die Entwicklung informiert wurde, in den kommenden beiden Jahren einen Zuschuss von jeweils 107.000 Euro.
Bislang ist der Ombudsmann mit 30,5 Wochenstunden im Einsatz, davon entfallen elf Stunden auf Verwaltungstätigkeiten. Dieser in 2018 versuchsweise bis Ende 2019 erhöhte Stundensatz (30,5 Stunden) ist nun wieder auf den ursprünglichen 0,5 Stellenumfang zurückgeführt worden. Die bislang über eine halbe Verwaltungsstelle abgewickelten administrativen Aufgaben werden fortan von den beiden Ombudsleuten anteilig im Rahmen ihrer 0,5 Stellen abgedeckt.
Die Ombudsstelle ist seit August 2016 eine Ergänzung des bereits vorhandenen Beschwerdemanagements. Sie ergänzt das bestehende Netzwerk aus städtischen Sozialarbeitern, den Trägern der Einrichtungen, deren Heimleitungen sowie dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum. Hinzu kommen unabhängige Vereine, wie etwa der Kölner Flüchtlingsrat, Agisra oder Rubicon sowie viele Initiativen, die Geflüchteten schon seit langem als Ansprechpartner auch bei Beschwerden Hilfe anbieten. Neben den Geflüchteten steht die Ombudsstelle grundsätzlich jedermann offen, der Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten hat.