Köln: Fress­napf bläst die 30-jäh­ri­ge Jubi­lä­ums­ak­ti­on ab

Fressnapf XXL - Tierbedarf - Tiernahrung - Koblenzer Straße - Köln-Bayenthal Foto: Fressnapf XXL-Filiale auf der Koblenzer Straße (Köln-Bayenthal)

Die Fach­han­dels­ket­te für Tier­nah­rung und Zube­hör Fress­napf bläst die ein Teil der geplan­ten Jubi­lä­ums­ak­ti­on ab. Grund dafür ist die anhal­ten­de Coro­na-Kri­se, um die Mit­ar­bei­ter zu schützen.

Die Fress­napf-Grup­pe ist euro­päi­scher Markt­füh­rer für Heim­tier­be­darf und fei­ert in die­sem Jahr 30-jäh­ri­ges Jubi­lä­um. Seit Eröff­nung des ers­ten „Freßnapf-„Fachmarktes 1990 in Erkel­enz ist Grün­der Tors­ten Toel­ler unver­än­dert Unter­neh­mens­in­ha­ber. Sitz der Unter­neh­mens­zen­tra­le ist Kre­feld. Heu­te gehö­ren mehr als 1.600 Fress­napf- bezie­hungs­wei­se Maxi Zoo-Märk­te in elf Län­dern sowie fast 13.000 Beschäf­tig­te aus über 50 Natio­nen zur Unternehmensgruppe.

Pas­send dazu sind bis­her schon klei­ne Aktio­nen gestar­tet, wie zum Bei­spiel die Tier­su­che über die Pay­back-App. Bei die­sem inter­ak­ti­ven Gewinn­spiel kann man wöchent­lich auf Tier­su­che gehen. Als Prei­se win­ken Über­ra­schungs-Cou­pons, die man beim nächs­ten Ein­kauf ein­lö­sen kann.

Als nächs­te Akti­on war geplant, dass man einen 30 Euro-Gut­schein erhält, wenn man für min­des­tens 100 Euro ein­kauft. Denn wer zwi­schen dem 06.04.2020 und 11.04.2020 einen Ein­kauf von min­des­tens 100 Euro bei Fress­napf tätigt, erhält einen 30 Euro-Gut­schein für den nächs­ten Ein­kauf. Die­ser Gut­schein ist vom 13.04.2020 bis zum 27.06.2030 gültig.

„Auf­grund der aktu­el­len Coro­na-The­ma­tik wur­den eini­ge Aktio­nen wie der Hand­zet­tel oder auch der Jubi­lä­ums-Gut­schein [jedoch nun] abge­sagt aus­ge­setzt, um die Fre­quenz in den Märk­ten nicht unnö­tig zu erhö­hen und um die Mit­ar­bei­ter vor Ort zu ent­las­ten”. Die­se Infor­ma­tio­nen lie­gen uns exklu­siv von Fress­napf vor.

Update vom 24.03.2020 – 14:55 Uhr:
Wir erhiel­ten eine E‑Mail von Fress­napf, dass die Bericht­erstat­tung falsch sei. Zur Rich­tig­stel­lung haben wir unpas­sen­de Wör­ter durch­ge­stri­chen (Bei­spiel). Wur­de etwas nach­träg­lich hin­zu­ge­fügt, wur­de es unter­stri­chen (Bei­spiel). Somit soll­te nicht mehr der Ein­druck ent­ste­hen, dass grund­sätz­lich alles abge­sagt (aus­ge­setzt) wur­de, son­dern nur ein Teil – wie es auch eigent­lich der letz­te Absatz impli­ziert, indem wir genau die­se Aus­sa­ge zitier­ten, die wir von fress­napf erhielten.

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