Der Krisenstab der Stadt Köln hat beschlossen, dass der Zugang zu den Weihnachtsmärkten grundsätzlich nur unter der 2G-Regel erfolgen soll.
Die Zustimmung des Landes NRW steht noch aus. Außerdem hat der Krisenstab die Erwartung an die Landesregierung formuliert, dass die Coronaschutzverordnung des Landes dahingehend verschärft wird, dass die 2G-Regel für Freizeitaktivitäten im Freien und die 2G-Plus-Regel für Freizeitaktivitäten in Innenräumen gelten soll.