Köln: Kurz­ar­bei­ter­geld erneut bis Ende Dezem­ber verlängert

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bis zum 31. Dezem­ber 2022 ist es wei­ter­hin aus­rei­chend ist, wenn in Betrie­ben min­des­tens 10 Pro­zent der Beschäf­tig­ten einen Arbeits­aus­fall von mehr als 10 Pro­zent haben.

Zudem wird auf den Auf­bau nega­ti­ver Arbeits­zeit­sal­den ver­zich­tet. Die­se Zugangs­er­leich­te­run­gen umfas­sen auch Betrie­be, die ab dem 01. Okto­ber 2022 neu oder nach einer min­des­tens drei­mo­na­ti­gen Unter­bre­chung erneut Kurz­ar­beit anzei­gen müs­sen. Unver­än­dert bleibt: Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wer­den für die aus­ge­fal­le­nen Arbeits­stun­den bis maxi­mal Juli 2023 zur Hälf­te erstat­tet, wenn die Kurz­ar­beit mit einer beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung ver­bun­den wird, die bestim­me Vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

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