Köln: Neue Ver­ein­ba­rung zur Nut­zung von E‑Scootern

E-Scooter - Limo - Circ - Tier - E-Scooter-Verleiher - Straße - Bürgersteig - Gehweg Foto: E-Roller von verschiedenen E-Scooter-Verleihern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bereits vor eini­gen Wochen hat­te Hen­ri­et­te Reker mit den Ver­lei­hern der E‑Scooter einen Gesprächs­ter­min vereinbart.

Im Auf­trag der Ober­bür­ger­meis­te­rin führ­te Bei­geord­ne­ter Mar­kus Grei­temann – der das Dezer­nat für Mobi­li­tät der­zeit kom­mis­sa­risch lei­tet – die­sen Abstim­mungs­ter­min mit den Ver­lei­hern durch, um ers­te Lösun­gen abzu­stim­men, und deren schnellst­mög­li­che Umset­zung anzustoßen.

Das Ergeb­nis des kon­struk­ti­ven Gesprächs sind kon­kre­te, kurz­fris­tig umsetz­ba­re und dau­er­haf­te Maß­nah­men, die im Ein­ver­neh­men zwi­schen Ver­wal­tung und den Betrei­bern erzielt wer­den konnten.

Die E‑S­coo­ter-Maß­nah­men für Köln im Einzelnen:

  • Zur Ver­mei­dung von unsach­ge­mäß abge­stell­ten E‑Scootern im Stra­ßen­raum sol­len per­spek­ti­visch flä­chen­de­ckend und bedarfs­ge­recht Abstell­be­rei­che aus­ge­wie­sen wer­den, in wel­chen die E‑Scooter dann aus­schließ­lich abge­stellt wer­den dür­fen. Hier­für star­tet schon in den kom­men­den zwei Wochen ein Pilot­pro­jekt in der Altstadt/Kolumbaviertel, wo ent­spre­chen­de Abstell­zo­nen bereits exis­tie­ren. E‑Scooter dür­fen dann aus­schließ­lich in die­sen aus­ge­schil­der­ten Berei­chen abge­stellt wer­den. Die gewon­ne­nen Erfah­run­gen die­nen als Grund­la­ge für die suk­zes­si­ve Aus­wei­tung auf wei­te­re Stadtgebiete.
  • Das Abstel­len in der Nähe von Gewäs­sern, Brü­cken und Grün­an­la­gen (auf bei­den Sei­ten ent­lang des Rheins, an Wei­hern, dem Grün­gür­tel etc.) wird zukünf­tig nicht mehr mög­lich sein. Die genau­en Ver­bots­zo­nen wer­den aktu­ell von der Ver­wal­tung im Detail erar­bei­tet. Für Fuß­gän­ger­zo­nen gel­ten die Abstell­ver­bo­te bereits jetzt. Für die Rhein­ufer haben die Betrei­ber eben­falls bereits auf eige­ne Initia­ti­ve Ver­bots­zo­nen aktiviert.
  • Die Reak­ti­ons­zeit in Bezug auf nicht ord­nungs­ge­mäß abge­stell­te E‑Scooter soll deut­lich ver­kürzt wer­den. Bis­her hat­ten sich die Ver­lei­her dazu ver­pflich­tet, ord­nungs­wid­rig gemel­de­te E‑Scooter inner­halb von 24 Stun­den zu ent­fer­nen. Dies soll nun deut­lich schnel­ler bin­nen sechs Stun­den erfol­gen. Hin­wei­se auf ord­nungs­wid­rig abge­stell­te E‑Scooter kön­nen auch direkt von Bürger*innen über Hot­lines gemel­det wer­den. Die ent­spre­chen­de Num­mer befin­det sich auf den Scoo­tern und kann dort abge­le­sen werden.
  • Die Ver­lei­her haben einen kon­kre­ten Plan zur Ber­gung der im Rhein ver­senk­ten E‑Scooter vor­ge­legt, nach­dem zeit­nah ein Sonar­schiff den Rhein nach Fahr­zeu­gen abscannt. Im Anschluss wer­den Bau­tau­cher und ein Bag­ger­boot die Scoo­ter ber­gen. Durch die not­wen­di­gen Gerä­te, Geneh­mi­gun­gen und Fach­kräf­te wird dies aller Vor­aus­sicht nach Anfang Sep­tem­ber gesche­hen. Die­se Ber­gungs­ak­tio­nen sol­len regel­mä­ßig durch­ge­führt wer­den. Des Wei­te­ren befin­den sich die Ver­lei­her in Abstim­mungs­ge­sprä­chen mit den Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trie­ben Köln, um eine zügi­ge Ber­gung in Bin­nen­ge­wäs­sern sicher­zu­stel­len. Dafür über­neh­men die Ver­lei­her auch die Kosten.
  • Ver­lei­her und Ver­wal­tung pla­nen eine gemein­sa­me Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne, wel­che ins­be­son­de­re auf das Fehl­ver­hal­ten und die Ein­hal­tung der bestehen­den Rege­lun­gen abzielt. Ein Schwer­punkt soll auch die Kon­se­quen­zen von alko­ho­li­sier­ten Fahr­ten sein. All die­se Punk­te beru­hen auf der Qua­li­täts­ver­ein­ba­rung der Stadt Köln mit den Anbie­tern. Die­se Selbst­ver­pflich­tung wird nun mit den oben genann­ten Punk­ten ange­passt und durch wei­te­re Bau­stei­ne ergänzt.

Wei­te­re Gesprä­che sol­len künf­tig zunächst wöchent­lich statt­fin­den, um die auf die sich heu­te geei­nig­ten Maß­nah­men kon­stant zu über­prü­fen, zu bewer­ten, nach­zu­steu­ern und offe­ne Fra­gen zu klären.

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