Auf den fünf Kölner Zentralfriedhöfen sowie verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte.
Wer ein solches Grab zwischen 01. Januar und 31. März 2008 auf dem Melatenfriedhof, dem Nordfriedhof, Westfriedhof, Südfriedhof, Ostfriedhof, den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen.
Der Verlängerungsantrag muss bis spätestens 22. Februar 2020 bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0221 / 221–25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.