Auf den fünf Zentral- und Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte.
Wer ein solches zwischen dem 01. April 2009 und 30. Juni 2009 auf Melaten, dem Nord‑, West‑, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss bis zum 20. Mai 2021 bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden.
Fragen beantwortet diese unter 0221/221–25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.