Köln: Ober­bür­ger­meis­te­rin schlägt nächs­te Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung vor

Stadthaus Deutz - Kölnarena Foto: Stadthaus Deutz (Köln-Deutz), Ur­he­be­rin: Elke Wetzig (CC-BY-SA 3.0)

Die Stadt Köln gab heu­te bekannt, dass die Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker an der nächs­ten Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung arbei­tet. Dadurch sol­len die Arbei­ten leis­tungs­fä­hi­ger werden.

Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung, schnel­le­re Ver­wal­tungs­ver­fah­ren und mehr Eigen­ver­ant­wor­tung in den Ämtern und Dezer­na­ten sol­len die Köl­ner Stadt­ver­wal­tung in ihrem gesam­ten Auf­ga­ben­spek­trum leis­tungs­fä­hi­ger machen. Des­halb schlägt jetzt Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker dem Rat die Anhe­bung der Auf­trags­wer­te für Lie­fe­run­gen und Dienst­leis­tun­gen vor, ab denen die Rats­gre­mi­en betei­ligt wer­den müs­sen. Im ver­gan­gen Jahr war der Rat ihrem ers­ten Vor­stoß zur Ver­schlan­kung von Ver­ga­be­ver­fah­ren gefolgt und hat­te die Wert­gren­zen für Betei­li­gung der poli­ti­schen Gre­mi­en bei Bau­maß­nah­men auf 300.000 Euro angehoben.

Auch bei der Beauf­tra­gung von Pla­nungs­leis­tun­gen, Gut­ach­ten und sons­ti­gen frei­be­ruf­li­chen Tätig­kei­ten soll es künf­tig schnel­ler gehen, denn ein zeit­auf­wän­di­ger Gre­mi­en­be­schluss soll nach den Vor­schlä­gen künf­tig erst ab 75.000 Euro, statt bis­her ab 25.000 Euro ein­ge­holt werden.

Zur Ent­las­tung von Ver­wal­tung und Poli­tik soll außer­dem bei­tra­gen, dass zum Bei­spiel bei wie­der­keh­ren­den Bedar­fen kei­ne erneu­te Gre­mi­en­be­tei­li­gung mehr erfor­der­lich ist, wenn der grund­sätz­li­che Bedarf in der Ver­gan­gen­heit durch Beschluss aner­kannt wur­de und von den zugrun­de geleg­ten Stan­dards nicht abge­wi­chen wird. Ein Bei­spiel ist die Aus­schrei­bung von Rei­ni­gungs­leis­tun­gen für städ­ti­sche Gebäu­de: Die Rats­gre­mi­en hat­ten Stan­dards fest­ge­legt und die ent­spre­chen­den Haus­halts­mit­tel bereit­ge­stellt. Auf die­ser Basis kann die Ver­wal­tung künf­tig die not­wen­di­gen Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren ein­lei­ten, ohne einen wei­te­ren zeit­auf­wän­di­gen Beschluss einzuholen.

Gleich­zei­tig wird mit der Vor­la­ge die Betei­li­gung der poli­ti­schen Gre­mi­en bei Anmie­tun­gen umge­setzt, die bis­her als Geschäft der lau­fen­den Ver­wal­tung gal­ten, auch wenn sie teil­wei­se ein sie­ben­stel­li­ges Finanz­vo­lu­men aus­lös­ten. Künf­tig ent­schei­den die Fach­gre­mi­en über den Bedarf für Anmie­tun­gen. In Anleh­nung an das bestehen­de Ver­fah­ren zur Bedarfs­fest­stel­lung wird so eine früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung gewährleistet.

Schließ­lich wird dem Rat ein Erfah­rungs­be­richt zur 2017 erfolg­ten Ände­rung der Zustän­dig­keits­ord­nung (Stär­kung der Bezir­ke) vor­ge­legt. Die Ände­run­gen wur­den sowohl in den Bezirks­ver­tre­tun­gen als auch in den Dezer­na­ten posi­tiv ange­nom­men. Sie haben ganz über­wie­gend weder zu einer Zunah­me der Beschluss­vor­la­gen, noch zu einer Ver­län­ge­rung der Sit­zungs­dau­er geführt. Auf sehr posi­ti­ve Reso­nanz ist die neu ein­ge­führ­te Infor­ma­ti­on der Bezirks­ver­tre­tun­gen zu Bau­maß­nah­men bis 50.000 Euro gestoßen.

Der Vor­schlag der Ober­bür­ger­meis­te­rin wird am 11. März 2019 im Haupt­aus­schuss behan­delt, bevor sie in den neun Bezirks­ver­tre­tun­gen sowie ver­schie­de­nen Fach­aus­schüs­sen bera­ten wird. Der Rat soll die Ände­run­gen in sei­ner nächs­ten Sit­zung am 4. April 2019 beschließen.

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