Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat per Ordnungsverfügung einen Hotelbetrieb in der Innenstadt bis auf weiteres geschlossen und versiegelt.
Grund sind wiederholte und gravierende Verstöße gegen den Infektionsschutz und die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW, explizit §15 Abs. 1: „Untersagung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken”). Ferner stellten die Außendienst-Mitarbeitenden mehrfach unzulässige Prostitution in dem Betrieb fest. Der gestrige Einsatz war die dritte Kontrolle des Betriebes mit entsprechenden Feststellungen.
Gegen 00:20 Uhr suchten daher Ordnungsdienst-Mitarbeitende den Betrieb auf und sprachen mit den Polizeibeamten über deren Erkenntnisse. Der Verantwortliche vor Ort wurde aufgefordert, eine aktuelle Gästeliste vorzulegen. Letzterer versuchte augenscheinlich die Ordnungskräfte hinzuhalten, betonte, er wisse nichts von Prostitution und man halte sich an die CoronaSchVO NRW, nehme nur Gäste auf, die zu Weihnachten Freunde und Bekannte besuchen wollten. Da der Verantwortliche keine Gästeliste präsentierte, durchsuchten die Ordnungsdienst-Mitarbeitenden mit der Polizei alle Etagen und Zimmer des Betriebes.