Um die Belastung durch Straßenmusik rund um den Dom einzudämmen, hat die Stadt Köln Gespräche mit Betroffenen, Straßenmusikern, Polizei, Ordnungsamt und weiteren Experten geführt.
Das Ergebnis sind gemeinsam entwickelte Lösungsmöglichkeiten, die über zwei Jahre hinweg in der Praxis getestet werden. Lärmgutachter haben geeignete Spielstandorte ermittelt, die in Lage und Entfernung zueinander so angeordnet sind, dass sie schalltechnisch nicht konkurrieren. Zukünftig sollen Musikdarbietungen nur noch an vier Standorten im Umfeld des Doms erlaubt sein: auf dem Roncalliplatz, der Domplatte/Domkloster, dem Bahnhofvorplatz sowie dem Domhof/Museum Ludwig. Diese eindeutig gekennzeichneten Standorte werden mit Schallmessgeräten ausgestattet, die bei Überschreitung eines definierten Schallpegels per Signal an den Ordnungsdienst alarmiert. Die Überschreitungen werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben beweissichernd für vorübergehend gespeichert.
Diese Neuerung zieht auch eine Änderung der Kölner Stadtordnung nach sich. Derzeit ist darin die Entfernung zwischen Spielstandorten nicht geregelt. Auch die Lautstärke kann bisher nicht festgestellt und auch nicht sanktioniert werden. Der Ordnungsdienst bleibt daher nur der Appell an die Straßenmusiker, zu kooperieren und Rücksicht auf andere zu nehmen.
Seit Jahren beklagen sich Anwohner, Praxen und der Einzelhandel im Umfeld des Walraffplatzes über die häufig extreme Lautstärke von Straßenmusik. Das Areal rund um den Dom zieht zahlreiche Künstlerinnen und Künstler an, sodass sich die Darbietungen häufig akustisch überschneiden und zu unangenehmen Dissonanzen führen. Der Stadt Köln wurde mit Klagen gedroht, wenn sie in diesem Bereich nicht für Ruhe sorgt.
Der Rat der Stadt Köln entscheidet in seiner nächsten Sitzung am 26. März 2020 über die geplante Neuregelung. Die Neuerungen sollen dann in einer rund zweijährigen Pilotphase erprobt und die Erkenntnisse ausgewertet werden. Wenn sich die Maßnahmen bewähren, könnten sie langfristig umgesetzt werden.