Köln: Rund um Köl­ner Dom wer­den Schall­mess­ge­rä­te installiert

Köln Hauptbahnhof - Bahnsteig - Kölner Dom Foto: Kölner Hauptbahnhof mit Sicht auf den Kölner Dom (Köln-Innenstadt)

Um die Belas­tung durch Stra­ßen­mu­sik rund um den Dom ein­zu­däm­men, hat die Stadt Köln Gesprä­che mit Betrof­fe­nen, Stra­ßen­mu­si­kern, Poli­zei, Ord­nungs­amt und wei­te­ren Exper­ten geführt.

Das Ergeb­nis sind gemein­sam ent­wi­ckel­te Lösungs­mög­lich­kei­ten, die über zwei Jah­re hin­weg in der Pra­xis getes­tet wer­den. Lärm­gut­ach­ter haben geeig­ne­te Spiel­stand­or­te ermit­telt, die in Lage und Ent­fer­nung zuein­an­der so ange­ord­net sind, dass sie schall­tech­nisch nicht kon­kur­rie­ren. Zukünf­tig sol­len Musik­dar­bie­tun­gen nur noch an vier Stand­or­ten im Umfeld des Doms erlaubt sein: auf dem Ron­cal­li­platz, der Domplatte/Domkloster, dem Bahn­hof­vor­platz sowie dem Domhof/Museum Lud­wig. Die­se ein­deu­tig gekenn­zeich­ne­ten Stand­or­te wer­den mit Schall­mess­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet, die bei Über­schrei­tung eines defi­nier­ten Schall­pe­gels per Signal an den Ord­nungs­dienst alar­miert. Die Über­schrei­tun­gen wer­den nach daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben beweis­si­chernd für vor­über­ge­hend gespeichert.

Die­se Neue­rung zieht auch eine Ände­rung der Köl­ner Stadt­ord­nung nach sich. Der­zeit ist dar­in die Ent­fer­nung zwi­schen Spiel­stand­or­ten nicht gere­gelt. Auch die Laut­stär­ke kann bis­her nicht fest­ge­stellt und auch nicht sank­tio­niert wer­den. Der Ord­nungs­dienst bleibt daher nur der Appell an die Stra­ßen­mu­si­ker, zu koope­rie­ren und Rück­sicht auf ande­re zu nehmen.

Seit Jah­ren bekla­gen sich Anwoh­ner, Pra­xen und der Ein­zel­han­del im Umfeld des Wal­raff­plat­zes über die häu­fig extre­me Laut­stär­ke von Stra­ßen­mu­sik. Das Are­al rund um den Dom zieht zahl­rei­che Künst­le­rin­nen und Künst­ler an, sodass sich die Dar­bie­tun­gen häu­fig akus­tisch über­schnei­den und zu unan­ge­neh­men Dis­so­nan­zen füh­ren. Der Stadt Köln wur­de mit Kla­gen gedroht, wenn sie in die­sem Bereich nicht für Ruhe sorgt.

Der Rat der Stadt Köln ent­schei­det in sei­ner nächs­ten Sit­zung am 26. März 2020 über die geplan­te Neu­re­ge­lung. Die Neue­run­gen sol­len dann in einer rund zwei­jäh­ri­gen Pilot­pha­se erprobt und die Erkennt­nis­se aus­ge­wer­tet wer­den. Wenn sich die Maß­nah­men bewäh­ren, könn­ten sie lang­fris­tig umge­setzt werden.

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