Köln: Schä­den an der Hohen­zol­lern­brü­cke wur­den selbst verursacht

An der Hohen­zol­lern­brü­cke wur­den letz­tens Schä­den fest­ge­stellt, die gemel­det wur­den. Die Bun­des­po­li­zei geht aber nicht von einer Sach­be­schä­di­gung aus, son­dern von einer Abnutzung.

Ein Rei­sen­der hat­te die Bun­des­po­li­zei am Mon­tag gegen 17:00 Uhr über unge­wöhn­lich lau­te Geräu­sche bei einer Zug­fahrt über ein Gleis an der Hohen­zol­lern­brü­cke infor­miert. Beam­te der Bun­des­po­li­zei stell­ten dar­auf­hin auf der links­rhei­ni­schen Sei­te hin­ter dem Gleis 2/3 einen soge­nann­ten Schie­nen­bruch fest. Ein Schie­nen­strang war an einer Schweiß­naht gebro­chen, meh­re­re Schrau­ben waren her­aus­ge­löst bezie­hungs­wei­se lagen im Gleisbett.

Im Zuge umfang­rei­cher Ermitt­lun­gen von Bun­des­po­li­zei und Exper­ten des Eisen­bahn­bun­des­am­tes erga­ben sich bis­her kei­ne Hin­wei­se auf eine etwa­ige Mani­pu­la­ti­on bzw. vor­sätz­li­che Tat. Der Schie­nen­bruch ist wäh­rend der Belas­tung durch eine Zug­fahrt entstanden.

Neben dem Ereig­nis an der Hohen­zol­lern­brü­cke gab es am Mon­tag­nach­mit­tag auf der Bahn­stre­cke zwi­schen Köln Haupt­bahn­hof und dem Bahn­hof Köln-West einen wei­te­ren Vor­fall im Schie­nen­be­reich. Hier stell­ten Mit­ar­bei­ter der Deut­schen Bahn AG eine gelös­te Schie­nen­ver­bin­dung fest. Auch in die­sem Fall gibt es nach bis­he­ri­ger Bewer­tung der Ermitt­ler kei­ne Hin­wei­se auf eine etwa­ige Mani­pu­la­ti­on bezie­hungs­wei­se vor­sätz­li­che Tat.

Die ent­spre­chen­den Schie­nen­stü­cke und sonst sicher­ge­stell­te Spu­ren wer­den gegen­wär­tig noch kri­mi­nal­tech­nisch unter­sucht und gut­ach­ter­lich geprüft. Inso­fern dau­ern die Ermitt­lun­gen von Bun­des­po­li­zei und Eisen­bahn-Bun­des­amt noch wei­ter an.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.