Köln: Schlä­ge­rei am Haupt­bahn­hof am frü­hen Sonntagmorgen

Die Bun­des­po­li­zei Köln hat­te am frü­hen Sonn­tag­mor­gen einen 21-jäh­ri­ger Bon­ner fest­ge­nom­men, nach­dem er alko­ho­li­siert eine Schlä­ge­rei am Haupt­bahn­hof ange­zet­telt hatte.

Am frü­hen Sonn­tag­mor­gen hat­te sich ein alko­ho­li­sier­ter Mann nicht unter Kon­trol­le. Nach­dem er meh­re­re Rei­sen­de beläs­tig­te, wehr­te er sich auch gegen die Maß­nah­men der Bun­des­po­li­zis­ten. Als er wie­der klar war, ent­schul­dig­te er sich bei den Bundespolizisten.

Am 17. März 2019 gegen 02:30 Uhr erhielt die Bun­des­po­li­zei den Ein­satz „Schlä­ge­rei in der C‑Passage”. Nach ers­ten Ermitt­lun­gen beschimpf­te ein 21-jäh­ri­ger Bon­ner einen 16-Jäh­ri­gen, wonach es zu einer Ran­ge­lei kam, durch die nie­mand ver­letzt wurde.

Da der Bon­ner bereits zuvor mehr­fach in ähn­li­cher Art und Wei­se auf­ge­fal­len war, nah­men die Bun­des­po­li­zis­ten den Mann zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Straf­ta­ten in Gewahr­sam. Dage­gen wehr­te sich der Mann und leis­te­te unter ande­rem durch Fuß­trit­te Wider­stand gegen die Maß­nah­men der Beam­ten. Der Mann erlitt durch das zu Boden brin­gen eine Platz­wun­de am Kopf.

Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von ca. 1,4 Promille.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen „Kör­per­ver­let­zung” und „Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te” ein.

Nach­dem er sei­nen Rausch im Gewahr­sam aus­ge­schla­fen und sich beru­higt hat­te, wur­de er ent­las­sen. Dar­auf­hin such­te er die Wache der Bun­des­po­li­zei am Köl­ner Haupt­bahn­hof auf und ent­schul­dig­te sich bei den betrof­fe­nen Beam­ten für sein Verhalten.

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