Köln: Schwer-in-Ord­nung-Hül­le nun in den Kun­den­zen­tren erhältlich

Erstantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX - Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenausweis Foto: Erstantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch mit einem Schwerbehindertenausweis (Antrag Schwerbehindertenrecht)

Die Stadt Köln ver­gibt ab sofort die „Schwer-in-Ordnung”-Hüllen kos­ten­frei für Besit­zer eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses. Mit der Hül­le kann man den Aus­weis optisch umgestalten.

Vie­le Men­schen mit Behin­de­rung füh­len sich dis­kri­mi­niert, wenn sie als „schwer­be­hin­dert” bezeich­net wer­den. Im Auf­trag der Stadt­ar­beits­ge­mein­schaft Behin­der­ten­po­li­tik und des Aus­schus­ses Sozia­les und Senio­ren gibt die Stadt Köln daher ab sofort kos­ten­los Aus­weis­hül­len her­aus, mit denen sich der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit wenig Auf­wand optisch zu einem „Schwer-in-Ordnung”-Ausweis umge­stal­ten lässt.

In der ver­gan­ge­nen Woche über­reich­te der Behin­der­ten­be­auf­trag­te der Stadt Köln (Dr. Gün­ter Bell) in der Geschäfts­stel­le des Ver­eins „Lebens­hil­fe Köln” die ers­ten Exem­pla­re der Hül­len an Leo­nie Lan­ge und Mai­ke Becker vom inklu­si­ven Chor „Herz­klop­fen”.

Die Hül­len für den „Schwer-in-Ord­nung-Aus­weis” sind in den Bür­ger­äm­tern, im Bür­ger­bü­ro und bei wei­te­ren städ­ti­schen Dienst­stel­len auf Nach­fra­ge kos­ten­los erhält­lich. Zudem wird der Land­schafts­ver­band Rhein­land die Hül­len auch beim „Tag der Begeg­nung” am 25. Mai 2019 im Köl­ner Rhein­park verteilen.

Stadt Köln - Sind auch Sie schwer in Ordnung? - Werbung - Schwerbehindertenausweis - Plakat

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