Die Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin um die heimische Wirtschaft, die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet.
Daher hatte die Verwaltung bereits beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison – 01. März 2020 bis 31. Oktober 2020 – zu erheben. Der Rat der Stadt Köln hat weitergehend beschlossen, diese Entlastung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Für den gesamten Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum fällig. Auch Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden für den Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 nicht erhoben. Lediglich Gebühren für Alkoholausschank bleiben bestehen.