Köln: Stadt unter­sagt die Was­ser­ent­nah­me auf­grund Trockenphase

Fühlinger See - Strand - Wasser - Blackfoot Beach - Köln-Fühlingen Foto: Fühlinger See in Blickrichtung zum "Blackfoot Beach" (Köln-Fühlingen)

Die Stadt Köln unter­sagt die Was­ser­ent­nah­me an Bächern, die im Köl­ner Stadt­ge­biet ver­lau­fen. Man­che haben bereits schon kein Was­ser mehr auf­grund der extre­men Trockenphase.

Die Köl­ner Gewäs­ser lei­den in die­sem Som­mer unter der extre­men Tro­cken­pha­se. Auf­grund des gerin­gen Nie­der­schlags füh­ren die Bäche immer weni­ger Was­ser; man­che haben bereits kein Was­ser mehr. Des­we­gen unter­sagt das Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz­amt den Anrai­nern von Bächen, die im Köl­ner Stadt­ge­biet ver­lau­fen, Was­ser aus den Bächen zu ent­neh­men. Fleh­bach, Sel­bach, Gies­bach und Kur­ten­wald­bach sind bereits voll­stän­dig tro­cken. Die übri­gen Gewäs­ser wie Strun­de, Fran­ken­forst­bach, Kem­per­bach und Butz­bach zei­gen jeweils einen extrem nied­ri­gen Was­ser­stand. Loka­le und kurz­zei­ti­ge Nie­der­schlä­ge ent­span­nen die der­zei­ti­ge Situa­ti­on nicht. Die Stadt Köln hat dar­auf mit dem Erlass einer soge­nann­ten All­ge­mein­ver­fü­gung reagiert. Vor allem den Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mern, deren Gär­ten direkt an Gewäs­sern lie­gen, wird damit unter­sagt, Was­ser zu ent­neh­men. Eine Ent­nah­me mit elek­tri­schen Pum­pen ist ohne eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis ohne­hin unzulässig.

Unge­re­gel­te, unbe­schränk­te und viel­fa­che Ent­nah­men von Was­ser bedro­hen nicht nur die Tier- und Pflan­zen­welt in den Gewäs­sern, son­dern gefähr­den auch die not­wen­di­ge, natür­li­che Selbst­rei­ni­gung der Gewäs­ser. Bedingt durch die nied­ri­gen Was­ser­stän­de sinkt die Sau­er­stoff­zu­fuhr, wäh­rend die Was­ser­tem­pe­ra­tur steigt. Dies führt zu einer mas­si­ven Stö­rung der Gewäs­ser­öko­lo­gie und des Was­ser­haus­hal­tes sowie zu einer nach­hal­ti­gen und weit­rei­chen­den Schä­di­gung der Lebens­räu­me der im Was­ser leben­den Tie­re und Pflanzen.

Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Köl­ner Stadt­ge­biet lie­gen­den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf etwa 800 bis 900. Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt zunächst bis zum 30. Sep­tem­ber 2019 und kann je nach Wit­te­rung ver­län­gert werden

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