Köln: Stadt ver­bannt E‑Scooter und Fahr­rä­der wäh­rend der Karnevalstage

E-Scooter - Limo - Circ - Tier - E-Scooter-Verleiher - Straße - Bürgersteig - Gehweg Foto: E-Roller von verschiedenen E-Scooter-Verleihern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Köln hat Anfang Febru­ar Ord­nungs­ver­fü­gun­gen gegen die Anbie­ter von Miet­fahr­rä­dern und E‑Scootern (Elek­tro­rol­lern) erlassen.

Danach ist von Wei­ber­fast­nacht bis ein­schließ­lich Rosen­mon­tag in bestimm­ten Berei­chen der Innen­stadt das Anbie­ten und end­gül­ti­ge Abstel­len von E‑Scootern oder auch Leih­fahr­rä­dern nicht erlaubt. Durch die Ord­nungs­ver­fü­gung wer­den sie außer­dem ver­pflich­tet, von Nut­zern in den Ver­bots­be­rei­chen trotz­dem abge­stell­te Scoo­ter und Räder einzusammeln.

Damit will die Ver­wal­tung Stol­per­fal­len und Behin­de­run­gen ver­mei­den. Gera­de in den stark fre­quen­tier­ten Berei­chen ach­tet die Stadt aus Sicher­heits­grün­den auf freie Ver­kehrs­flä­chen, auch für den schnel­len Ein­satz von Rettungskräften.

Dar­über hin­aus ist die Stadt Köln mit den Anbie­tern im Gespräch, wäh­rend der Kar­ne­vals­ta­ge auch außer­halb der Ver­bots­zo­nen frei­wil­lig im gesam­ten Stadt­ge­biet auf das Bereit­stel­len von Miet­fahr­rä­dern und E‑Scootern zu ver­zich­ten und abge­stell­te Fahr­zeu­ge ein­zu­sam­meln. So könn­ten sie vor allem Fahr­ten unter dem Ein­fluss von Alko­hol effek­tiv vorbeugen.

Die mit der Ord­nungs­ver­fü­gung defi­nier­ten Ver­bots­zo­nen sind im bei­gefüg­ten Kar­ten­ma­te­ri­al doku­men­tiert. Hier wer­den die Anbie­ter ver­pflich­tet, Leih­rä­der und E‑Scooter bis spä­tes­tens Wei­ber­fast­nacht, 20. Febru­ar 2020 um 06:00 Uhr mor­gens zu ent­fe­men und das Abstel­len wei­te­rer Fahr­zeu­ge in die­sen Berei­chen in der Zeit von Wei­ber­fast­nacht, 20. Febru­ar 2020, bis Rosen­mon­tag, 24. Febru­ar 2020 (durch­ge­hend bis Mit­ter­nacht) zu unter­bin­den und even­tu­ell dort abge­stell­te Fahr­zeu­ge unver­züg­lich zu entfernen.

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