Angebote der Kurzzeitvermietung wie von Airbnb haben in Köln seit Mitte 2015 deutlich zugenommen.
Das ist ein Ergebnis der Studie „Lokale Wohnungsmarkteffekte durch Kurzzeitvermietung in Köln”, die das Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln im Auftrag des Amtes für Wohnungswesen erstellt hat. Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Köln, vermittelt über Onlineportale wie zum Beispiel Airbnb, wird durch die Stadt Köln schon seit längerer Zeit kritisch betrachtet, da sie den angespannten Kölner Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. Die Studie liefert nun belastbare Daten, inwieweit Onlineportale in Köln zur Wohnraumverknappung und somit zu Mietpreissteigerungen beitragen.
Mit dem Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum hat der Rat der Stadt Köln erstmals am 01. Juli 2014 die Zweckentfremdung von Wohnraum reglementiert und mit der Nachfolgesatzung zum 01. Juli 2019 neben freifinanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen auch Wohnraum in Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen unter einen besonderen Schutz gestellt. Die Studie und ihre Ergebnisse werden im Januar dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.