Köln: Stu­die des Insti­tuts für Wirt­schafts­po­li­tik vorgestellt

Anti-Airbnb-Sticker - Fuck off - Straße - Öffentlichkeit - Parkautomat Foto: Anti-Airbnb-Sticker in der Öffentlichkeit am Parkautomten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­bo­te der Kurz­zeit­ver­mie­tung wie von Airbnb haben in Köln seit Mit­te 2015 deut­lich zugenommen.

Das ist ein Ergeb­nis der Stu­die „Loka­le Woh­nungs­markt­ef­fek­te durch Kurz­zeit­ver­mie­tung in Köln”, die das Insti­tut für Wirt­schafts­po­li­tik an der Uni­ver­si­tät zu Köln im Auf­trag des Amtes für Woh­nungs­we­sen erstellt hat. Die Kurz­zeit­ver­mie­tung von Woh­nun­gen in Köln, ver­mit­telt über Online­por­ta­le wie zum Bei­spiel Airbnb, wird durch die Stadt Köln schon seit län­ge­rer Zeit kri­tisch betrach­tet, da sie den ange­spann­ten Köl­ner Woh­nungs­markt zusätz­lich belas­tet. Die Stu­die lie­fert nun belast­ba­re Daten, inwie­weit Online­por­ta­le in Köln zur Wohn­raum­ver­knap­pung und somit zu Miet­preis­stei­ge­run­gen beitragen.

Mit dem Erlass einer Sat­zung zum Schutz und Erhalt von Wohn­raum hat der Rat der Stadt Köln erst­mals am 01. Juli 2014 die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum regle­men­tiert und mit der Nach­fol­ge­sat­zung zum 01. Juli 2019 neben frei­fi­nan­zier­ten Miet- und Genos­sen­schafts­woh­nun­gen auch Wohn­raum in Ein­fa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nun­gen unter einen beson­de­ren Schutz gestellt. Die Stu­die und ihre Ergeb­nis­se wer­den im Janu­ar dem Aus­schuss für Sozia­les und Senio­ren sowie dem Stadt­ent­wick­lungs­aus­schuss vorgestellt.

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