Köln: Ver­kehrs­dienst-Schwer­punkt­ein­satz Nähe Rheinufertunnel

Halt Polizei - Schild - Polizei - Verkehrskontrolle Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Poli­zis­ten des Ver­kehrs­diens­tes haben am Diens­tag in der Köl­ner Innen­stadt bei einer Schwer­punkt­kon­trol­le meh­re­re hun­dert Fahr­zeu­ge kontrolliert.

Bei dem Ein­satz auf der Rhein­ufer­stra­ße über­prüf­ten die Beam­ten neben Ver­kehrs­ver­stö­ßen auch den tech­ni­schen Zustand von Zwei­rä­dern. Unter ande­rem stopp­ten die Beam­ten einen Lkw-Fah­rer und einen Mofa-Fah­rer, die nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis waren. Die Beam­ten unter­sag­ten bei­den die Weiterfahrt.

Gegen 12:30 Uhr stopp­ten die Beam­ten den 38-Jäh­ri­gen am Leystapel/Heumarkt. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le konn­te der Neus­ser weder die not­wen­di­ge Füh­rer­schein­klas­se C für den Zwölf­ton­ner vor­wei­sen, noch die erfor­der­li­che Berufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­on. Von die­ser befris­te­ten Erlaub­nis hat­te er zuvor nach eige­nen Anga­ben noch nie etwas gehört. Auch der Fahr­ten­schrei­ber des MAN hat­te tech­ni­sche Män­gel. Der von der Spe­di­ti­on geschick­te Ersatz­fah­rer hat­te eben­falls nicht die Füh­rer­schein­klas­se C, sodass erst der zwei­te Ersatz­fah­rer mit dem Last­wa­gen wei­ter­fah­ren durfte.

Gegen 14:00 Uhr stopp­ten die Uni­for­mier­ten an glei­cher Ört­lich­keit einen 62 Jah­re alten Mofa-Fah­rer. Bei der Über­prü­fung des angeb­li­chen 25 km/h‑Zweirads stell­ten die Beam­ten, nach Abzug der Tole­ranz, eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 89 km/h fest. Da der Köl­ner noch nie im Besitz der erfor­der­li­chen Füh­rer­schein­klas­se war, muss auch er sich nun in einem Straf­ver­fah­ren unter ande­rem wegen des Ver­dachts des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis verantworten.

Ins­ge­samt stell­ten Poli­zis­ten des Ver­kehrs­diens­tes bei der Schwer­punkt­kon­trol­le am Rhein­ufer­tun­nel fast 170 Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße fest. Einen BMW-Fah­rer erfass­te das Laser­ge­rät der Beam­ten mit 109 km/h, bei erlaub­ten 50 km/h. Nach Abzug der Tole­ranz war der 34-Jäh­ri­ge 55 km/h zu schnell unter­wegs. Zudem stell­ten die Ein­satz­kräf­te elf Ord­nungs­wid­rig­kei­ten wegen der Nut­zung eines Mobil­te­le­fons wäh­rend der Fahrt fest und erho­ben acht Ver­warn­gel­der wegen Ver­stö­ßen gegen die Gurtpflicht.

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