Köln: Wohn­raum­för­de­rung mit För­der­zu­sa­gen für 1.327 Wohnungen

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Amt für Woh­nungs­we­sen hat im Jahr 2022 För­der­zu­sa­gen für ins­ge­samt 1.327 Woh­nun­gen erteilt.

Damit wur­de der Rats­auf­trag, min­des­tens 1.000 Woh­nun­gen jähr­lich zu för­dern, ein wei­te­res Jahr in Fol­ge deut­lich über­trof­fen. Es ist das bes­te Ergeb­nis der letz­ten bei­den Jahrzehnte.

Für die Jah­re 2019 bis 2022 erhielt die Stadt Köln ein Glo­bal­bud­get von 95 Mil­lio­nen Euro jähr­lich auf der Grund­la­ge der Ziel­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umset­zung des mehr­jäh­ri­gen Wohn­raum­för­der­pro­gramms. Da die­ses Gesamt­bud­get zur Bewil­li­gung aller Anträ­ge nicht aus­reich­te, bekam die Stadt Köln wei­te­re ange­for­der­te Mit­tel in Höhe von rund 89,7 Mil­lio­nen Euro vom Land zuge­wie­sen. Ins­ge­samt belief sich das Gesamt­vo­lu­men der Lan­des­för­der­mit­tel somit im Jahr 2022 auf 184,7 Mil­lio­nen Euro (2021: 156,90 Mil­lio­nen Euro).

16 Bau­pro­jek­te mit 334 Neu­bau­woh­nun­gen wur­den geför­dert. Die­se wer­den bar­rie­re­frei im Sin­ne der Wohn­raum­för­de­rungs­be­stim­mun­gen und über einen Auf­zug erreich­bar sein. Für wei­te­re 993 Woh­nun­gen, die im Woh­nungs­be­stand sind und einer Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung unter­lie­gen, wur­den För­der­mit­tel nach der soge­nann­ten Moder­ni­sie­rungs­richt­li­nie erteilt. Dazu gehört unter ande­rem die Moder­ni­sie­rung eines gro­ßen Wohn­hoch­hau­ses des Köl­ner Stu­die­ren­den­werks mit 357 Wohnheimplätzen.

Wohn­raum, der einer Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung unter­liegt, ermög­licht Men­schen mit einem Wohn­be­rech­ti­gungs­schein den Zugang zum ange­spann­ten Köl­ner Woh­nungs­markt. Neben der Neu­schaf­fung von Wohn­raum ist auch die Inves­ti­ti­on in den Erhalt und die Moder­ni­sie­rung von öffent­lich geför­der­tem Wohn­raum wich­tig. Durch die För­de­rung ist sicher­ge­stellt, dass der Wohn­raum für wei­te­re 20 Jah­re der Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung unterliegt.

Die Moder­ni­sie­rungs-För­der­mit­tel wer­den für bau­li­che Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, der Sicher­heit, der Digi­ta­li­sie­rung und des Woh­nungs­um­felds, für die Kli­ma­ver­bes­se­rung, den Abbau von Bar­rie­ren und für sons­ti­ge Instand­hal­tungs­maß­nah­men eingesetzt.

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