Das Amt für Wohnungswesen hat im Jahr 2022 Förderzusagen für insgesamt 1.327 Wohnungen erteilt.
Damit wurde der Ratsauftrag, mindestens 1.000 Wohnungen jährlich zu fördern, ein weiteres Jahr in Folge deutlich übertroffen. Es ist das beste Ergebnis der letzten beiden Jahrzehnte.
Für die Jahre 2019 bis 2022 erhielt die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Millionen Euro jährlich auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms. Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere angeforderte Mittel in Höhe von rund 89,7 Millionen Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2022 auf 184,7 Millionen Euro (2021: 156,90 Millionen Euro).
16 Bauprojekte mit 334 Neubauwohnungen wurden gefördert. Diese werden barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen und über einen Aufzug erreichbar sein. Für weitere 993 Wohnungen, die im Wohnungsbestand sind und einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, wurden Fördermittel nach der sogenannten Modernisierungsrichtlinie erteilt. Dazu gehört unter anderem die Modernisierung eines großen Wohnhochhauses des Kölner Studierendenwerks mit 357 Wohnheimplätzen.
Wohnraum, der einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, ermöglicht Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein den Zugang zum angespannten Kölner Wohnungsmarkt. Neben der Neuschaffung von Wohnraum ist auch die Investition in den Erhalt und die Modernisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum wichtig. Durch die Förderung ist sichergestellt, dass der Wohnraum für weitere 20 Jahre der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt.
Die Modernisierungs-Fördermittel werden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klimaverbesserung, den Abbau von Barrieren und für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt.