Rund 2,2 Kilogramm geschmuggelten Goldschmuck im Wert von mehr als 100.000 Euro fand der Kölner Zoll bei Reisenden am Flughafen Köln/Bonn.
Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten noch vor Ort 27 Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Alle Beschuldigten hatten versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal für abgabefreie Waren zu verlassen.
Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesen Fällen, ein Steuerstrafverfahren.