NRW: 300 Mil­lio­nen Euro für ein siche­res Ange­bot mit Bus und Bahn

Köln-Nippes - Deutsche Bahn - S6 Foto: Sicht auf die S-Bahn 6 in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach (Köln-Nippes)

Auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie sind Bus­se und Bah­nen regel­mä­ßig und zuver­läs­sig gefah­ren, um den Men­schen ein sta­bi­les Mobi­li­täts­an­ge­bot zu garantieren.

Um wirt­schaft­li­che Schä­den aus­zu­glei­chen, die im Zuge der Pan­de­mie ent­stan­den sind, sprin­gen das Land Nord­rhein-West­fa­len und der Bund seit 2020 gemein­sam mit dem ÖPNV-Ret­tungs­schirm ein. Das gilt auch für das Jahr 2022: Mit Zustim­mung des Haus­halts- und Finanz­aus­schus­ses des Land­tags am 31. März 2021 stellt die Lan­des­re­gie­rung zusätz­lich 300 Mil­lio­nen Euro bereit, um Ver­lus­te der Ver­kehrs­un­ter­neh­men und der ÖPNV-Auf­ga­ben­trä­ger aus dem Ticket­ver­kauf in der Coro­na-Kri­se aufzufangen.

Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Auf­ga­ben­trä­ger des ÖPNV, ein­schließ­lich des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs, kön­nen ab sofort form­los eine Vor­aus­zah­lung in Höhe von 50 Pro­zent des Aus­gleichs für 2021 bei der jeweils zustän­di­gen Bezirks­re­gie­rung bean­tra­gen. Dies sichert die drin­gend benö­tig­te Liqui­di­tät der Unter­neh­men. Die Kom­mu­nen kön­nen dar­über hin­aus auch wie in den Vor­jah­ren die Pau­scha­len des Lan­des für den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr und die Aus­bil­dungs­ver­keh­re bereits jetzt schon in vol­ler Höhe abrufen.

Durch den Haus­halts- und Finanz­aus­schuss des Land­tags Nord­rhein-West­fa­len sind damit seit 2020 zur Abfe­de­rung von Pan­de­mie-beding­ten Schä­den bei Bus und Bahn ins­ge­samt Mit­tel in Höhe von rund 941 Mil­lio­nen Euro bereit­ge­stellt wor­den (2020: 200 Mil­lio­nen Euro; 2021: 441 Mil­lio­nen Euro und jetzt 300 Mil­lio­nen Euro). Das Land hat dar­über hin­aus bis jetzt Bun­des­mit­tel in Höhe von ins­ge­samt rund 556 Mil­lio­nen Euro erhal­ten und für den Scha­dens­aus­gleich eingesetzt.

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