Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte.
Das hat das MAGS am 30. Dezember 2021 in einem aktuellen Impferlass geregelt. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung boostern. Möglich macht die Freigabe der Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen auf Basis der Corona-Impfverordnung.
In dem Schreiben vom 27. Dezember 2021 hebt das BMG hervor, dass „ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für […] alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird”. Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.