Das Gesundheitsministerium ermöglicht unter Beachtung der geltenden STIKO-Empfehlung die Impfungen von 12- bis 15-Jährigen.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.
Die nordrhein-westfälischen Impfzentren können ein entsprechendes Impfangebot unter Einbeziehung von Kinder- oder Jugendärztinnen und ‑ärzten ab sofort einrichten, sofern vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht. Dies kann regional unterschiedlich sein. Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs soll ein definierter Zeitraum für die Impfungen der Kinder und Jugendlichen in den Impfzentren vorgesehen werden. Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vorab im jeweiligen Impfzentrum zu erkundigen, ob und ab wann ein Impfangebot für Kinder und Jugendliche eingerichtet wird.
Der Erlass gilt ab sofort. Das Gesundheitsministerium bittet allerdings bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis dafür, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Zeit für die konkrete Umsetzung benötigen.