NRW: Coro­na-Imp­fun­gen von 12- bis 15-Jäh­ri­gen in Impfzentren

Impfzentrum - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Coronavirus - Die Johanniter - Mitarbeiter - Brandenburg Foto: Impfzentrum gegen das Coronavirus (Brandenburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ermög­licht unter Beach­tung der gel­ten­den STI­KO-Emp­feh­lung die Imp­fun­gen von 12- bis 15-Jährigen.

Der­zeit emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on beim Robert Koch-Insti­tut die Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus für Kin­der und Jugend­li­che ab 12 Jah­ren aus­schließ­lich bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­er­kran­kun­gen oder bei einem regel­mä­ßi­gen Kon­takt zu Per­so­nen mit erhöh­tem Risi­ko schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe, die selbst nicht geimpft wer­den kön­nen. Gemäß STIKO kön­nen wei­te­re Kin­der und Jugend­li­che nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung und indi­vi­du­el­ler Risi­ko­ak­zep­tanz eine Imp­fung erhalten.

Die nord­rhein-west­fä­li­schen Impf­zen­tren kön­nen ein ent­spre­chen­des Impf­an­ge­bot unter Ein­be­zie­hung von Kin­der- oder Jugend­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten ab sofort ein­rich­ten, sofern vor Ort ein ent­spre­chen­der Bedarf besteht. Dies kann regio­nal unter­schied­lich sein. Auf­grund des erhöh­ten Bera­tungs­be­darfs soll ein defi­nier­ter Zeit­raum für die Imp­fun­gen der Kin­der und Jugend­li­chen in den Impf­zen­tren vor­ge­se­hen wer­den. Bür­ge­rin­nen und Bür­gern wird emp­foh­len, sich vor­ab im jewei­li­gen Impf­zen­trum zu erkun­di­gen, ob und ab wann ein Impf­an­ge­bot für Kin­der und Jugend­li­che ein­ge­rich­tet wird.

Der Erlass gilt ab sofort. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um bit­tet aller­dings bei allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern um Ver­ständ­nis dafür, dass die Krei­se und kreis­frei­en Städ­te, die von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch machen wol­len, Zeit für die kon­kre­te Umset­zung benötigen.

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