Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Notbremse für Hamm und den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet.
Die Notbremse tritt in den Kommunen in Kraft, in denen die 7‑Tage-Inzidenz nach den veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Die Inzidenz liegt in den betroffenen Regionen mit Stand Montag, 12. April 2021 am dritten Tag erneut über 100 (Stadt Hamm: 129,5 und Rheinisch-Bergischer Kreis 130,3).
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option. Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.