NRW: Jus­tiz stockt Per­so­nal für Cum-Ex-Ermitt­lun­gen auf

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Staats­an­walt­schaft Köln hat ihre Ermitt­lun­gen wegen mut­maß­li­cher Hin­ter­zie­hung von Kapi­tal­ertrag­steu­ern deut­lich ausgeweitet.

Die Zahl der Ermitt­lungs­kom­ple­xe beträgt 87, berich­tet das „Han­dels­blatt” (Don­ners­tag­aus­ga­be). Allein in den Köl­ner Fäl­len sol­len 1.022 Ver­däch­ti­ge an den Straf­ta­ten betei­ligt gewe­sen sein. Ange­sichts des Umfangs der Ermitt­lun­gen stockt der nord­rhein-west­fä­li­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Peter Bie­sen­bach das Per­so­nal deut­lich auf: Die zustän­di­ge Abtei­lung der Staats­an­walt­schaft Köln wird um sechs Dezer­nen­ten erhöht, so dass künf­tig 21 Beam­te mit der Auf­ar­bei­tung des Skan­dals befasst sind. Außer­dem ver­stärkt der Innen­mi­nis­ter von NRW die Cum-Ex-Ermitt­ler­grup­pe um 40 Poli­zis­ten. „Mit dem zusätz­li­chen Per­so­nal wird die Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen jetzt ent­schei­dend vor­an­trei­ben kön­nen”, sag­te Bie­sen­bach dem „Han­dels­blatt”.

Beim so genann­ten Cum-Ex-Han­del lie­ßen sich die Betei­lig­ten Kapi­tal­ertrag­steu­ern erstat­ten, die sie gar nicht abge­führt hat­ten. In einem ers­ten Straf­ur­teil wur­den Anfang 2020 zwei Bör­sen­händ­ler wegen Bei­hil­fe bezie­hungs­wei­se Mit­tä­ter­schaft zur Steu­er­hin­ter­zie­hung ver­ur­teilt. Seit­her prä­gen Kla­gen und Gegen­kla­gen unter ehe­ma­li­gen Geschäfts­part­nern die Cum-Ex-Sze­ne. „Die Ban­ken begin­nen, sich gegen­sei­tig zu zer­flei­schen”, sag­te Bie­sen­bach. „Uns kommt das sehr ent­ge­gen, es erleich­tert die Ermitt­lun­gen”. Der Minis­ter will bei der Auf­klä­rung nicht nur die aus­füh­ren­den Händ­ler zur Ver­ant­wor­tung zie­hen, son­dern auch ihre Vor­ge­setz­ten. „Es ist wich­tig, die Lei­tungs­ebe­ne zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen, dort wur­den schließ­lich die Ent­schei­dun­gen getrof­fen”, sag­te der Minis­ter. „Ich will, dass alle Fäl­le vor dem Gericht ver­han­delt werden”.

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