NRW: Land beschließt neue Regeln für den Einzelhandel

Einkaufswagen - Drahtkorb - Schubwagen - REWE - Supermarkt Foto: Einkaufswagen vor einem Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach der vor­läu­fi­gen Außer­voll­zug­set­zung der Beschrän­kun­gen für den Ein­zel­han­del in NRW hat die Lan­des­re­gie­rung neue Regeln beschlossen.

Eine ange­pass­te Coro­naschutz­ver­ord­nung sei erlas­sen wor­den, teil­te das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um mit. Dem­nach wer­den die Maß­ga­ben des nord­rhein-west­fä­li­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richts „kon­se­quent umge­setzt”. Die ins­ge­samt als „ver­hält­nis­mä­ßig” ein­ge­stuf­ten Beschrän­kun­gen für den Ein­zel­han­del blei­ben dem­nach wei­ter­hin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschrän­kun­gen in den Geschäf­ten, die erst seit dem 08. März 2021 mit Ter­min­ver­ein­ba­rung und einer Per­so­nen­be­gren­zung öff­nen dürfen.

Aus Gleich­heits­grün­den sei­en jetzt auch für Schreib­wa­ren­lä­den, Buch­hand­lun­gen und Gar­ten­märk­te Ter­min­ver­ein­ba­rungs­lö­sun­gen vor­ge­se­hen, sag­te NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann. Alles Wei­te­re sei nach der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am Mon­tag zu entscheiden.

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