Die Corona-Herausforderungen haben gezeigt, dass an den Hochschulen in vielen Bereichen eine herausragende und innovative Lehre geleistet wird.
Um besonders engagierte Hochschullehrende zu würdigen und ihre Arbeit öffentlich sichtbar zu machen, schreibt das Land Nordrhein-Westfalen 2021 zum zweiten Mal den Landeslehrpreis aus. Der Landeslehrpreis ist mit insgesamt 250.000 Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 02. Juli 2021.
Mit dem Landeslehrpreis unterstützt die Landesregierung beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Lehrkonzepte und besonderer Prüfungsmethoden oder neuer Ansätze in der Beratung und Betreuung von Studierenden. Der Preis ist 2019 ins Leben gerufen worden und wird alle zwei Jahre verliehen.
Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für die Weiterentwicklung der Lehre der Preisträgerin bzw. des Preisträgers eingesetzt werden.
Lehrende aller Statusgruppen können von Dekanaten oder Fachschaften für den Landeslehrpreis vorgeschlagen werden, auch Eigenbewerbungen sind zulässig.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine gemeinsame Jury aus Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und ‑didaktikern von Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen. Die feierliche Preisverleihung findet am 01. Dezember 2021 statt.
Mit der Organisation und Durchführung des Landeslehrpreises hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. beauftragt.