NRW: Land schreibt zwei­ten Lan­des­lehr­preis aus

Schulflur - Stühle - Schule - Treppen - Tür Foto: Sicht auf Stühle in einem Flur einer Schule, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Coro­na-Her­aus­for­de­run­gen haben gezeigt, dass an den Hoch­schu­len in vie­len Berei­chen eine her­aus­ra­gen­de und inno­va­ti­ve Leh­re geleis­tet wird.

Um beson­ders enga­gier­te Hoch­schul­leh­ren­de zu wür­di­gen und ihre Arbeit öffent­lich sicht­bar zu machen, schreibt das Land Nord­rhein-West­fa­len 2021 zum zwei­ten Mal den Lan­des­lehr­preis aus. Der Lan­des­lehr­preis ist mit ins­ge­samt 250.000 Euro dotiert und wird in fünf Kate­go­rien ver­lie­hen. Die Bewer­bungs­frist läuft bis zum 02. Juli 2021.

Mit dem Lan­des­lehr­preis unter­stützt die Lan­des­re­gie­rung bei­spiels­wei­se die Ent­wick­lung und Umset­zung neu­ar­ti­ger Lehr­kon­zep­te und beson­de­rer Prü­fungs­me­tho­den oder neu­er Ansät­ze in der Bera­tung und Betreu­ung von Stu­die­ren­den. Der Preis ist 2019 ins Leben geru­fen wor­den und wird alle zwei Jah­re verliehen.

Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preis­geld soll für die Wei­ter­ent­wick­lung der Leh­re der Preis­trä­ge­rin bzw. des Preis­trä­gers ein­ge­setzt werden.

Leh­ren­de aller Sta­tus­grup­pen kön­nen von Deka­na­ten oder Fach­schaf­ten für den Lan­des­lehr­preis vor­ge­schla­gen wer­den, auch Eigen­be­wer­bun­gen sind zulässig.

Über die Ver­ga­be der Prei­se ent­schei­det eine gemein­sa­me Jury aus Leh­ren­den, Stu­die­ren­den und Hoch­schul­di­dak­ti­ke­rin­nen und ‑didak­ti­kern von Uni­ver­si­tä­ten, Fach­hoch­schu­len und Kunst- und Musik­hoch­schu­len. Die fei­er­li­che Preis­ver­lei­hung fin­det am 01. Dezem­ber 2021 statt.

Mit der Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung des Lan­des­lehr­prei­ses hat das Minis­te­ri­um für Kul­tur und Wis­sen­schaft den Stif­ter­ver­band für die Deut­sche Wis­sen­schaft e.V. beauftragt.

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