NRW: Land will här­te­re Stra­fe für Impfpass-Fälscher

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Jus­tiz­mi­nis­ter Peter Bie­sen­bach für Nord­rhein-West­fa­len for­dert här­te­re Stra­fen für Impfpass-Fälscher.

„Die bestehen­de Rege­lung, die für das Fäl­schen von Gesund­heits­zeug­nis­sen nied­ri­ge­re Straf­rah­men vor­sieht als für die nor­ma­le Urkun­den­fäl­schung, wird der hohen kri­mi­nel­len Ener­gie, die dahin­ter­steckt, nicht gerecht”, sag­te Bie­sen­bach dem „Köl­ner Stadt-Anzeiger”.

Beim Jus­tiz­mi­nis­ter­tref­fen im Juni wol­le er vor­schla­gen, dass der Bund einen Gesetz­ent­wurf erar­bei­tet, um den „Pri­vi­le­gier­ten-Pas­sus für Fäl­scher von Impf- und Gesund­heits­pa­pie­ren” aus dem Straf­ge­setz­buch zu strei­chen. „Es darf nicht außer Acht gelas­sen wer­den, dass die Täter mit dem Fäl­schen die­ser Doku­men­te und damit der Umge­hung der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men die Gefähr­dung der Gesund­heit einer unbe­stimm­ten Anzahl von Men­schen in Kauf neh­men”, so Biesenbach.

Wäh­rend nor­ma­len Urkun­den­fäl­schern eine Haft­stra­fe von bis zu fünf Jah­ren droht, ver­hält es sich bei fin­gier­ten Impf- oder Gesund­heits­do­ku­men­ten anders. Bei Ärz­ten, die fal­sche Attes­te aus­stel­len, liegt das Maxi­mum bei zwei Jah­ren. Bei Pri­vat­an­bie­tern sieht das Straf­ge­setz­buch nur bis zu einem Jahr Gefäng­nis vor.

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