NRW: Mehr Per­so­nal für alle Kreis­po­li­zei­be­hör­den im Land

Polizei - Uniform - Polizist Foto: Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Nord­rhein-West­fa­len dür­fen vor­aus­sicht­lich alle 47 Kreis­po­li­zei­be­hör­den mit mehr Per­so­nal zum 01. Sep­tem­ber 2021 rechnen.

Im Ver­gleich zum Vor­jahr wer­den knapp 600 zusätz­li­che Stel­len bereit­ge­stellt. Neben 500 Regie­rungs­be­schäf­tig­ten kön­nen drei Vier­tel aller Behör­den auch mit mehr Poli­zei­voll­zugs­be­am­tin­nen und ‑beam­ten (ins­ge­samt: 100) pla­nen. Kei­ne Behör­de muss einen Stel­len­rück­gang in Kauf neh­men. Das geht aus dem Ent­wurf zur Belas­tungs­be­zo­ge­nen Kräf­te­ver­tei­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums für das Jahr 2021 hervor.

Mit 116 neu­en soge­nann­ten Sockel­stel­len erhält der Bereich Cyber­kri­mi­na­li­tät den mit Abstand größ­ten Zuwachs. Wei­te­re Stel­len wer­den zuge­teilt für die Bekämp­fung des sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern und Jugend­li­chen (+ 34 Stel­len), der Clan-Kri­mi­na­li­tät (+ 31), für die Online-Sach­fahn­dung (+ 31) und für den Kampf gegen die Poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät Rechts (+ 22). Eben­falls mehr Per­so­nal gibt es zum Bei­spiel für 3D-Tat­ort­scan­ner (+ 16).

Der Per­so­nal­zu­wachs ist zurück­zu­füh­ren auf ein deut­li­ches Plus bei den Ein­stel­lun­gen der Poli­zei­be­am­ten und Regie­rungs­be­schäf­tig­ten in jüngs­ter Zeit. Die Zahl der Kom­mis­sar­an­wär­te­rin­nen und Kom­mis­sar­an­wär­ter wur­de in den ver­gan­ge­nen vier Jah­ren suk­zes­si­ve von jähr­lich 2.000 auf aktu­ell 2.660 erhöht. Außer­dem wur­den seit 2017 jedes Jahr zusätz­lich 500 Regie­rungs­be­schäf­tig­te ein­ge­stellt, mitt­ler­wei­le ins­ge­samt mehr als 2000. Sie ent­las­ten die Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten unter ande­rem von Ver­wal­tungs­auf­ga­ben und stel­len einen enor­men Zuge­winn für die ope­ra­ti­ve Auf­ga­ben­wahr­neh­mung dar. Durch die mas­si­ven Inves­ti­tio­nen in zusätz­li­che Stel­len wird sich die Per­so­nal­si­tua­ti­on der Poli­zei in Nord­rhein-West­fa­len in den kom­men­den Jah­ren wei­ter ver­bes­sern. Die Gesamt­zahl der Beam­tin­nen und Beam­ten steigt bis 2024 vor­aus­sicht­lich von der­zeit rund 40.000 auf über 41.000.

Die end­gül­ti­ge Stel­len­ver­tei­lung wird am 01. Sep­tem­ber 2021 fest­ste­hen, wenn die Kom­mis­sar­an­wär­te­rin­nen und ‑anwär­ter ihre Abschluss­prü­fun­gen absol­viert haben.

Das Prin­zip der Belas­tungs­be­zo­ge­nen Kräf­te­ver­tei­lung wur­de zuletzt 2018 zwi­schen dem nord­rhein-west­fä­li­schen Innen­mi­nis­te­ri­um und Ver­tre­tern von Behör­den, Per­so­nal­ver­tre­tun­gen und Gewerk­schaf­ten über­ar­bei­tet und ist seit­dem Grund­la­ge für die Ver­tei­lung der Kräf­te. Wesent­li­ches Kri­te­ri­um für die Per­so­nal­zu­tei­lung ist die Arbeits­be­las­tung vor Ort, die sich aus dem Kri­mi­na­li­täts- und Ver­kehrs­un­fall­ge­sche­hen ergibt. Dane­ben wer­den auch beson­de­re Schwer­punk­te in der Poli­zei­ar­beit berücksichtigt.

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