NRW: Beschränkungen im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die meisten Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die meisten Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Klägerin ist 2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten – einem Betrieb der Systemgastronomie – beschäftigt.
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD.
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Studenten abgelehnt, der sich gegen die Prüfungsordnung der Fernuniversität gewandt hatte.