Düsseldorf: Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.
Das Gericht hat mit dem Urteil lediglich die Frage der Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe eines Prüffalls geklärt.
Der Kläger ist italienischer Staatsangehöriger und wohnt nach einigen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in Italien.
Beim Finanzgericht Köln können die Beteiligten jetzt ohne besondere technische Voraussetzungen per Videokonferenz teilnehmen.