NRW: Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del außer Voll­zug gesetzt

Thalia - Buchhandel - City Center - Mailänder Passage - Köln-Chorweiler Foto: Thalia-Buchhandel im City Center auf der Mailänder Passage (Köln-Chorweiler)

Das NRW-Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat die meis­ten Coro­na-Beschrän­kun­gen im Ein­zel­han­del vor­läu­fig außer Voll­zug gesetzt.

Das teil­te das Gericht am Mon­tag mit. Dem­nach sind die Vor­schrif­ten mit dem Gleich­be­hand­lungs­grund­satz nicht ver­ein­bar. Ab sofort gel­ten im gesam­ten Ein­zel­han­del in Nord­rhein-West­fa­len kei­ne Kun­den­be­gren­zung pro Qua­drat­me­ter mehr – das Erfor­der­nis der Ter­min­bu­chung ent­fällt. Der Senat wies aller­dings dar­auf hin, dass es dem Land unbe­nom­men sei, auch kurz­fris­tig eine Neu­re­ge­lung zu tref­fen, die kei­ne unzu­läs­si­gen Dif­fe­ren­zie­run­gen enthalte.

Kon­kret urteil­te das OVG, dass der Gesetz­ge­ber sei­nen Spiel­raum über­schrit­ten habe. Es sei nicht nach­voll­zieh­bar, war­um auch Buch­hand­lun­gen, Schreib­wa­ren­lä­den und Gar­ten­märk­te mit ihrem gesam­ten Sor­ti­ment unter ver­ein­fach­ten Bedin­gun­gen betrie­ben wer­den dürf­ten, ande­re Ein­zel­händ­ler aber nur eingeschränkt.

Nach­trag vom 22.03.2021: Eine aus­führ­li­che­re Ver­si­on vom Ober­ver­wal­tungs­ge­richt gibt es hier: Müns­ter: Ober­ver­wal­tungs­ge­richt kippt Han­del-Beschrän­kun­gen.

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