Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die meisten Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das teilte das Gericht am Montag mit. Demnach sind die Vorschriften mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Ab sofort gelten im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr – das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat wies allerdings darauf hin, dass es dem Land unbenommen sei, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte.
Konkret urteilte das OVG, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum überschritten habe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen betrieben werden dürften, andere Einzelhändler aber nur eingeschränkt.
Nachtrag vom 22.03.2021: Eine ausführlichere Version vom Oberverwaltungsgericht gibt es hier: Münster: Oberverwaltungsgericht kippt Handel-Beschränkungen.