Ber­lin: EU beschließt kom­plet­ten Ein­rei­se­stopp für Ausländer

Flughafen - Kontrolle - Ausgang - Exit - Fenster - Fliegen Foto: Kontrolle am Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU hat wegen der Coro­na-Kri­se einen kom­plet­ten Ein­rei­se­stopp für Aus­län­der beschlossen.

Das sag­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel am Diens­tag­abend in Ber­lin nach einer Video­kon­fe­renz mit den EU-Staats und Regie­rungs­chefs. „Deutsch­land wird das sofort umset­zen”, sag­te Mer­kel. Die Rege­lung gel­te zunächst für 30 Tage.

Bereits am Vor­tag hat­te Frank­reichs Staats­prä­si­dent Emma­nu­el Macron ange­kün­digt, dass die Schen­gen-Außen­gren­zen geschlos­sen wer­den. Zeit­gleich mit der Erklä­rung der Bun­des­kanz­le­rin am Diens­tag­abend teil­te das Innen­mi­nis­te­ri­um mit, dass Ein­rei­sen von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen „vor­über­ge­hend nur noch bei drin­gen­dem Rei­se­grund mög­lich” seien.

Dies betref­fe den inter­na­tio­na­len Luft- und See­ver­kehr bei Rei­se­ver­bin­dun­gen, die Ihren Aus­gangs­punkt außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on hät­ten. „Deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge sind von die­ser Rege­lung nicht betrof­fen”, hieß es. „Staats­an­ge­hö­ri­gen von EU-Staa­ten sowie deren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen und Staats­an­ge­hö­ri­gen aus Groß­bri­tan­ni­en, Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen und der Schweiz sowie deren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen wird die Ein­rei­se zum Zwe­cke der Durch­rei­se in den Hei­mat­staat gestattet.”.

Glei­ches gel­te für Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge mit län­ger­fris­ti­gem Auf­ent­halts­recht in einem EU-Staat und den genann­ten Staa­ten. „Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge, die die­se Vor­aus­set­zung nicht erfül­len, wer­den an der Gren­ze zurück­ge­wie­sen, wenn kein drin­gen­der Ein­rei­se­grund vor­liegt”, so das Innenministerium.

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