Lon­don: Gericht lehnt Frei­las­sung von Juli­an Assan­ge ab

Freiheit für Julian Assange - Plakat - Öffentlichkeit Foto: "Freiheit für Julian Assange"-Plakat in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wiki­leaks-Grün­der Juli­an Assan­ge muss im Gefäng­nis blei­ben. Das ent­schied ein Lon­do­ner Gericht am Mittwoch.

Die zustän­di­ge Rich­te­rin lehn­te einen Antrag auf Kau­ti­on ab. Erst am Mon­tag war vom glei­chen Gericht ein US-Aus­lie­fe­rungs­an­trag für Assan­ge abge­lehnt wor­den. Die zustän­di­ge Rich­te­rin hat­te die Ent­schei­dung mit Risi­ken für die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den des Ange­klag­ten in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten begründet.

Das Aus­lie­fe­rungs­ver­fah­ren ist aller­dings noch nicht been­det, da die USA Beru­fung ein­le­gen wol­len. Das Gericht begrün­de­te die Ableh­nung der Kau­ti­on mit einer bestehen­den Flucht­ge­fahr. Assan­ge habe schon frü­her gegen Kau­ti­ons­auf­la­gen ver­sto­ßen, hieß es.

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