Poli­tik: Jura­pro­fes­so­rin kri­ti­siert AfD-Teil­aus­schluss in Sachsen

Sächsischer Landtag - Sakski krajny sejm - Landesregierungsamt - Sachsen - Dresden Foto: Schriftzug des Sächsischen Landtags Dresden (Sachsen), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Jura­pro­fes­so­rin Sophie Schön­ber­ger kri­ti­siert die Ent­schei­dung des säch­si­schen Lan­des­wahl­aus­schus­ses, die AfD-Lan­des­lis­te größ­ten­teils für ungül­tig zu erklären.

Sie sehe einen „demo­kra­ti­schen Scha­den”, sagt sie dem „Spie­gel”. Der Aus­schuss hät­te die Lis­te zulas­sen sol­len. „Die Grün­de, die er anführt, sind weder jeder für sich noch in der Gesamt­schau über­zeu­gend”, sag­te die Juristin.

„Bei den angeb­li­chen Ver­stö­ßen bezieht sich der Aus­schuss auf Regeln, die es gar nicht gibt oder die eine ande­re Bedeu­tung haben.” Ihre Emp­feh­lung sei, den Aus­schuss künf­tig anders zu beset­zen. „Der Aus­schuss wird ja über­wie­gend von den Par­tei­en bestückt, die im Par­la­ment sit­zen – das führt nicht unbe­dingt zu neu­tra­len Ent­schei­dun­gen”, sag­te Schönberger.

Zudem soll­te es einer Par­tei mög­lich sein, vor der Wahl gericht­lich über­prü­fen zu las­sen, ob der Aus­schuss das Gesetz rich­tig ange­wen­det habe. Die jet­zi­ge Rege­lung kri­ti­sier­te sie als eine „Kom­bi­na­ti­on aus unpro­fes­sio­nel­len Ent­schei­dern und dem feh­len­den Rechts­schutz vor der Wahl”. Schön­ber­ger ist Pro­fes­so­rin an der Uni­ver­si­tät Düsseldorf.

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