Wohn­geld: Erneu­te Erhö­hung tritt Anfang 2021 in Kraft

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bald tritt die Zwei­te Wohn­geld­no­vel­le in Kraft, die eine Erhö­hung des Wohn­gel­des für über eine Mil­li­on Wohn­geld­emp­fän­ger vorsieht.

Das Wohn­geld­vo­lu­men wird ins­ge­samt um zehn Pro­zent – rund 120 Mil­lio­nen Euro jähr­lich erhöht, teil­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um am Diens­tag­nach­mit­tag mit. Ein Zwei-Per­so­nen-Haus­halt erhält damit durch­schnitt­lich zwölf Euro mehr Wohn­geld pro Monat.

Die Wohn­geld­erhö­hung ist Teil des von der Bun­des­re­gie­rung im Okto­ber 2019 beschlos­se­nen Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030, das eine CO2-Beprei­sung im Gebäu­de­be­reich vor­sieht. Sie trägt dazu bei, höhe­re Heiz­kos­ten, die durch die CO2-Beprei­sung ent­ste­hen, für Haus­hal­te mit nied­ri­gem Ein­kom­men aus­zu­glei­chen. „Kli­ma­schutz und bezahl­ba­re Mie­ten dür­fen kein Wider­spruch sein. Mit der bereits zwei­ten Wohn­geld­erhö­hung die­ses Jahr stel­len wir für über eine Mil­li­on Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sicher, dass die Mie­ten bezahl­bar blei­ben, auch wenn sich die Heiz­kos­ten durch die CO2-Beprei­sung ver­teu­ern”, sag­te Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst Seehofer.

Mit der CO2-Beprei­sung für die Sek­to­ren Ver­kehr und Wär­me wird zum 01. Janu­ar 2021 ein zen­tra­les Ele­ment des Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030 der Bun­des­re­gie­rung umge­setzt. Die CO2-Beprei­sung ist dabei aus Sicht der Bun­des­re­gie­rung ein geeig­ne­ter Weg, um Emis­sio­nen zu redu­zie­ren und die Kli­ma­zie­le zu errei­chen. Im Kli­ma­schutz­pro­gramm ist vor­ge­se­hen, die zusätz­li­chen Ein­nah­men aus der CO2-Beprei­sung an die Bür­ger zurück­zu­ge­ben. Um Wohn­geld­haus­hal­te gezielt bei den Heiz­kos­ten zu ent­las­ten, wird daher das Wohn­geld­vo­lu­men, das Bund und Län­der gemein­sam je zur Hälf­te auf­brin­gen, erhöht.

Die Ent­las­tung erfolgt in Form einer CO2-Kom­po­nen­te, die gestaf­felt nach Haus­halts­grö­ße als Zuschlag zur Mie­te oder Belas­tung in die Wohn­geld­be­rech­nung ein­geht, und so zu einem höhe­ren Wohn­geld führt. Durch die CO2-Kom­po­nen­te wer­den nicht nur die bis­he­ri­gen Wohn­geld­haus­hal­te, son­dern auch wei­te­re Haus­hal­te erst­ma­lig einen Anspruch auf Wohn­geld erhal­ten. Das Wohn­geld wird damit zum zwei­ten Mal in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode verbessert.

Bereits seit der Wohn­geld­re­form zum 01. Janu­ar 2020 erhält ein 2‑Per­so­nen-Haus­halt durch­schnitt­lich rund 45 Euro mehr Wohn­geld pro Monat. Mit dem Wohn­geld-CO2-Beprei­sungs­ent­las­tungs­ge­setz wird das Wohn­geld zum 01. Janu­ar 2021 nun erneut erhöht.

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