Ber­lin: See­ho­fer hält Mas­ken­pflicht-Ein­füh­rung für möglich

Mann - Wasserflaschen - Atemschutzmaske - Parkbank - Öffentlichkeit Foto: Mann mit Atemschutzmaske und Wasserflaschen in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer schließt die mit­tel­fris­ti­ge Ein­füh­rung einer Mas­ken­pflicht in Deutsch­land zur wei­te­ren Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus nicht aus.

Es kön­ne eine Situa­ti­on ein­tre­ten, in der die­ses The­ma „mög­li­cher­wei­se ein­mal dis­ku­tiert wer­den” müs­se, aller­dings „nicht jetzt”, sag­te See­ho­fer der „BILD”. See­ho­fer bekräf­tig­te aus­drück­lich, er wol­le nicht aus­schlie­ßen, „das so etwas mal auf uns zukommt”.

Denn auch in bes­se­ren Zei­ten, wenn die Infek­ti­ons­ra­ten zurück­gin­gen, „könn­te es ja sein, dass wir das Wirt­schafts­le­ben wie­der Stück für Stück in Gang set­zen kön­nen” und es dann für „ein Wirt­schaf­ten im Zeit­al­ter der Pan­de­mie” die Vor­aus­set­zung sei, „einen Mund­schutz zu tra­gen”. Nun aber „soll­ten wir uns mal auf das kon­zen­trie­ren, was jetzt gilt”.

Er sel­ber tra­ge aktu­ell bis­lang in kei­ner Situa­ti­on eine Gesichts­mas­ke, sag­te der Minis­ter. Zunächst müs­se aus­rei­chend Mund­schutz für Ange­stell­te in medi­zi­ni­schen Beru­fen und Sicher­heits­be­am­te orga­ni­siert wer­den, die einer beson­de­ren Anste­ckungs­ge­fahr aus­ge­setzt seien.

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